Reha bewilligt, aber in nicht gewünschter Klinik

von
Anke Bond

Guten Tag,

ich habe eine Frage: Mir ist eine Reha in einer psychosomatischen Klinik bewilligt worden, sogar direkt im ersten Anlauf. Leider aber ist es eine Klinik, die nicht dem entspricht, was ich mir aus gesundheitlichen Gründen gewünscht habe.

Meine Ärztin und auch ich hatten im Rehaantrag begründet, dass ich in eine Klinik mit Schwerpunkt Trauerbewältigung kommen möchte, und gern in ein nicht so großes Haus. Nun ist es ein Riesenklotz ganz ohne diesen Schwerpunkt.

Ich habe mir nun eine Kllinik ausgeguckt, die gut passen würde und auch mit ihr telefoniert.
Aber: Ich hab sie im Rehaantrag nicht erwähnt, nur die allgemeine Bitte um Trauerschwerpunkt.

Meine Ärztin sagte, ich sollte einen freundlichen Bittbrief schreiben und nochmal begründen warum ich gern in diese Klinik möchte.
Online findet man dagegen überall diese Widerspruchsformulare mit dem Verweis auf freie Klinikwahl, in denen man auf eine schriftliche Begründung pocht.

Welcher Weg ist nun der richtige: freundlich erklären warum ich bitte woanders hinwill, oder Widerspruch mit Paragrafen?

Vielen Dank im Voraus!

Anke

von
Babuu

Hallo,

ich würde der DRV eine Nachricht mit der Bitte um Umeinweisung in eine andere Klinik schreiben.
Ich habe letztes Jahr eine Reha besucht die auch nicht meine Wunschklinik war. Bei mir wäre eine Klinik mit Arbeits-/Belastungserprobung wichtig gewesen, diese Klinik gibt es sogar hier bei mir im Ort. Leider gibt es auch eine 2. Klinik hier im Ort die keine Arbeits-/Belastungserprobung macht und in diese Klinik musste ich dann.
Die 5 Wochen waren für die Katz, AU entlassen, bis jetzt immer noch AU. Es ist doch immens wichtig weswegen man eine Reha benötigt und diese Schwerpunkte sollte die Klinik dann auch anbieten.

von
Herz1952

Hallo Anke,

leider musste ich in letzter Zeit sogar Arztaufgaben übernehmen und die Ärzte juristisch etwas beraten, damit ich spezielle Medikamente für mich bekam. Der MDK hat mir jeweils zugestimmt und diese gewährt (eines das von der GKV-Erstattung ausgeschlossen war und eines, was wegen fehlendem Zusatznutzen nur noch aus dem Ausland zu beziehen war (leider sehr teuer). War alles kein Problem mit der KK. Der eine Arzt wollte aber eine ausdrückliche Kostenübernahme-Bestätigung, die mir die KK auch geschickt hat und innerhalb weniger Tage hatte ich dieses Medikament. Letzterer Arzt war AOK geschädigt. Diese wollt nach 2 Jahren eine Regressforderung stellen. Ich habe ihn dann gefragt, ob er nicht Widerspruch eingelegt hat. Er hat dies bejaht und gemeint er hat gute Chancen.

von
Troll

Hallo Herz 1952
Heute ist erst Dienstag.
Kannst du uns nicht bis zum Wochenende mit deinem Mist verschonen?

Experten-Antwort

Um eine schnelle Lösung zu finden bzw. um heraus zu finden „woran Sie sind“, empfehlen wir Ihnen, sich zunächst erst einmal telefonisch mit Ihrer Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen und den Sachverhalt zu schildern.

von
Knapp

im Bewilligungsbescheid wurde nicht einmal auf meinen Wunsch eingegangen? Warum nicht?

Sollte ich nun Widerspruch einlegen??

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