meine medizinische Reha wurde bewilligt. Nun sind neue Unterlagen dazu gekommen. Da ich Krankengeld beziehe reichen die Formulare G0512 und G0518, oder? Da ich auch weiterhin AU und außerhalb der Entgeltfortzahung bin muss ich meinen Arbeitgeber auch nicht über die Reha informieren, oder? Das Übergangsgeld wird ja über das Formular G0518 (welches die Krankenkasse ausfüllt) durch die DRV errechnet, oder?
04.08.2017, 08:56
Experten-Antwort
Hallo, Hans,
laut Ihren Angaben beziehen Sie bereits Krankengeld, so dass weiter Angaben zu Ihrem Einkommen aus der Beschäftigung nicht erforderlich werden. Wenn Sie Anspruch auf Übergangsgeld haben, wird dieses für die Dauer der durchgeführten Reha geleistet. Ebenso können evtl. entstandene Fahrtkosten erstattet werden. Das Übergangsgeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Formulare G 512 und G 518 (über Krankenkasse) müssten der zuständigen Stelle der DRV vollständig ausgefüllt vorgelegt werden. Bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe ist man gerne beim Ausfüllen behilflich. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der durchzuführenden Reha.
04.08.2017, 13:21
von
Fastrentner
Zitiert von: Techniker
Hallo, Hans,
laut Ihren Angaben beziehen Sie bereits Krankengeld, so dass weiter Angaben zu Ihrem Einkommen aus der Beschäftigung nicht erforderlich werden. Wenn Sie Anspruch auf Übergangsgeld haben, wird dieses für die Dauer der durchgeführten Reha geleistet. Ebenso können evtl. entstandene Fahrtkosten erstattet werden. Das Übergangsgeld wird nur auf Antrag gewährt. Die Formulare G 512 und G 518 (über Krankenkasse) müssten der zuständigen Stelle der DRV vollständig ausgefüllt vorgelegt werden. Bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe ist man gerne beim Ausfüllen behilflich. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der durchzuführenden Reha.
Siehe meine heutige Antwort bezüglich der Formulare zu Reha Vater Kind'