Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Markus 72,
die DRV Hessen schreibt auf Ihrer eigenen Hompage, zu finden unter folgendem LINK:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/01_medizinisch/medizinische_reha_node.html
„Wir teilen Ihnen in einem Bescheid den Ort und die Rehabilitationseinrichtung, die Dauer und die Art der Rehabilitation mit. Den genauen Termin erhalten Sie unaufgefordert von der Rehabilitationseinrichtung.
Gern können Sie uns Ihre Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Rehabilitationseinrichtung nennen. Bei der Auswahl der Rehabilitationsleistung und der geeigneten Einrichtung werden wir diese so weit wie möglich berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass das Rehabilitationsziel dort mit der gleichen Wirkung und zumindest ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann wie in einer Einrichtung, die der Rentenversicherungsträger für Sie ausgewählt hat. Bitte weisen Sie uns bei Antragstellung auf Ihren Wunsch hin.
Sie sind mit der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden? Dann legen Sie Widerspruch ein. Das ist Ihr gutes Recht. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats schriftlich bei uns vorliegen. Damit wir neue Aspekte im Widerspruchsverfahren berücksichtigen können, sollten Sie den Widerspruch begründen.“
Da sie den VdK beauftragt haben, wird dieser vermutlich einen Widerspruch einlegen oder beantragt (nochmals) die Einweisung in Ihre Wunschklinik, wie bereits im Forum vorgeschlagen. Sollte es erneut bei der getroffenen Wahl bleiben, dann liegen wahrscheinlich wirtschaftliche Gründe vor die gegen die Einweisung angeführt werden dürften.
Hallo Markus 72,
die DRV Hessen schreibt auf Ihrer eigenen Hompage, zu finden unter folgendem LINK:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/01_medizinisch/medizinische_reha_node.html
„Wir teilen Ihnen in einem Bescheid den Ort und die Rehabilitationseinrichtung, die Dauer und die Art der Rehabilitation mit. Den genauen Termin erhalten Sie unaufgefordert von der Rehabilitationseinrichtung.
Gern können Sie uns Ihre Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Rehabilitationseinrichtung nennen. Bei der Auswahl der Rehabilitationsleistung und der geeigneten Einrichtung werden wir diese so weit wie möglich berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass das Rehabilitationsziel dort mit der gleichen Wirkung und zumindest ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann wie in einer Einrichtung, die der Rentenversicherungsträger für Sie ausgewählt hat. Bitte weisen Sie uns bei Antragstellung auf Ihren Wunsch hin.
Sie sind mit der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden? Dann legen Sie Widerspruch ein. Das ist Ihr gutes Recht. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats schriftlich bei uns vorliegen. Damit wir neue Aspekte im Widerspruchsverfahren berücksichtigen können, sollten Sie den Widerspruch begründen.“
Da sie den VdK beauftragt haben, wird dieser vermutlich einen Widerspruch einlegen oder beantragt (nochmals) die Einweisung in Ihre Wunschklinik, wie bereits im Forum vorgeschlagen. Sollte es erneut bei der getroffenen Wahl bleiben, den liegen wahrscheinlich wirtschaftliche Gründe vor die gegen die Einweisung angeführt werden dürften.
Sehr schwierig. Die meisten Kliniken sind im Rahmen der Flüchtlingskrise mit traumatisierten Zuwanderern beschäftigt. Da ist für krebskranke Deutsche wenig Platz.Blinder! Wieder mal so ein hirnloser und unsinniger Beitrag! :-(
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.