Reha bewilligt, Wunschklini nicht

von
Markus72

Hallo,

habe am 11.7. einen Antrag auf Reha wegen einer Krebserkrankung gestellt. Am 13.7. den Bogen mit der Wunschklinik und Versicherungsnummer per Fax hinterher geschickt.
Am Samstag 5.8. kam nun der Bescheid. Reha bewilligt, aber andere Klinik.
Heute morgen beim Sozialdienst der Wunschklinik angerufen und gefragt was man da machen kann. Antowrt der netten Dame: RV Hessen ist ganz schwierig. Sachbearbeiter lehnen jeden Klinikwunsch ab um ihre eigenen Kliniken voll zu machen. Hat ihr ein Sachbearbeiter der RV Hessen gesagt. Widerspruch sollte man nicht machen, da es schon vorkam das Reha danach wieder verweigert wurde. Einfach um Umbelegung bitten und das beste hoffen.

Was kann ich da machen ?

Gruß

von
Sabine S.

Sehr schwierig.
Die meisten Kliniken sind im Rahmen der Flüchtlingskrise mit traumatisierten Zuwanderern beschäftigt.
Da ist für krebskranke Deutsche wenig Platz.

von
???

Das tun, was der Sozialdienst gesagt hat: Ein Schreiben an die DRV schicken und um Einweisung in die Wunschklinik bitten. Natürlich mit Angabe von Gründen.

von
=//=

Ich würde an Ihrer Stelle bei der zuständigen DRV Hessen anrufen und ganz höflich fragen, aus welchem Grund Sie nicht in die Wunschklinik kommen. Vorausgesetzt ist aber auch, dass die Wunschklinik überhaupt von der Rentenversicherung belegt wird, egal von welcher DRV. Natürlich versucht jede DRV zunächst, ihre eigenen Kliniken "voll zu belegen", aber ganz von der Hand zu weisen ist der Wunsch nach einer Wunschklinik nicht, zumindest nicht grundlos.

Die in den Kliniken erzählen auch manchmal nicht so ganz die Wahrheit... Dass die CA-Nachsorgeleistung nur wegen dem Wunsch einer Umeinweisung in eine andere Klinik dann auf einmal wieder ganz abgelehnt wird, halte ich für ein Gerücht.

Probieren Sie es, mehr als ein Nein kann nicht kommen. Aber geben Sie nicht schnell auf und lassen Sie es sich ggfls. schriftlich geben, weshalb Sie nicht in die Wunschklinik dürfen. Vielleicht gibt der Sachbearbeiter dann schon auf, weil das alles Mehrarbeit bedeutet (Schreiben verfassen etc.). :-)

von
=//=

Zitiert von: Sabine S.

Sehr schwierig.
Die meisten Kliniken sind im Rahmen der Flüchtlingskrise mit traumatisierten Zuwanderern beschäftigt.
Da ist für krebskranke Deutsche wenig Platz.

Wieder mal so ein hirnloser und unsinniger Beitrag! :-(

von
Sabine S.

Zitiert von: =//=

Zitiert von: Sabine S.

Sehr schwierig.
Die meisten Kliniken sind im Rahmen der Flüchtlingskrise mit traumatisierten Zuwanderern beschäftigt.
Da ist für krebskranke Deutsche wenig Platz.

Blinder!

Wieder mal so ein hirnloser und unsinniger Beitrag! :-(

von
Markus72

Danke schon mal für die Antworten. Die Wunschklinik wird von der RV Hessen belegt. Von den Zertifizierungen sogar besser als die RV Klinik.

Habe es heute Nachmittag dem VDK gegeben, der jetzt versucht was zu erreichen.

von
Zoran

Zitiert von: Sabine S.

Sehr schwierig.
Die meisten Kliniken sind im Rahmen der Flüchtlingskrise mit traumatisierten Zuwanderern beschäftigt.
Da ist für krebskranke Deutsche wenig Platz.

Sie sind ein dummer Mensch.
Kommentar Ende
Sie sind ein dummer Mensch.
Kommentar Ende

Experten-Antwort

Hallo Markus 72,

die DRV Hessen schreibt auf Ihrer eigenen Hompage, zu finden unter folgendem LINK:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/01_medizinisch/medizinische_reha_node.html

„Wir teilen Ihnen in einem Bescheid den Ort und die Rehabilitationseinrichtung, die Dauer und die Art der Rehabilitation mit. Den genauen Termin erhalten Sie unaufgefordert von der Rehabilitationseinrichtung.
Gern können Sie uns Ihre Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Rehabilitationseinrichtung nennen. Bei der Auswahl der Rehabilitationsleistung und der geeigneten Einrichtung werden wir diese so weit wie möglich berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass das Rehabilitationsziel dort mit der gleichen Wirkung und zumindest ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann wie in einer Einrichtung, die der Rentenversicherungsträger für Sie ausgewählt hat. Bitte weisen Sie uns bei Antragstellung auf Ihren Wunsch hin.
Sie sind mit der Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers nicht einverstanden? Dann legen Sie Widerspruch ein. Das ist Ihr gutes Recht. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats schriftlich bei uns vorliegen. Damit wir neue Aspekte im Widerspruchsverfahren berücksichtigen können, sollten Sie den Widerspruch begründen.“

Da sie den VdK beauftragt haben, wird dieser vermutlich einen Widerspruch einlegen oder beantragt (nochmals) die Einweisung in Ihre Wunschklinik, wie bereits im Forum vorgeschlagen. Sollte es erneut bei der getroffenen Wahl bleiben, dann liegen wahrscheinlich wirtschaftliche Gründe vor die gegen die Einweisung angeführt werden dürften.

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