Hallo sandra,
sofern Sie Leistungen der Krankenkasse bzw. der Agentur für Arbeit beziehen, setzen Sie sich bitte mit diesen Stellen in Verbindung und lassen abklären, ob Ihr aktuelles Leistungsvermögen soweit hergestellt ist, dass Sie ohne medizinische Leistungen der Rehabilitation (=Kur) für Leistungen der berufliche Rehabilitation (=Teilhabe am Arbeitsleben, z.B.in Form einer Umschulung) gesundheitlich geeignet sind bzw. wieder zur Verfügung stehen.
Leistungen zur Rehabilitation sind individuell an der Situation des Einzelfalles zu beurteilen. Somit kann man nicht allgemein einschätzen, welche Leistungen (medizinisch und/oder beruflich) für den erfolgreichen Wiedereinstieg in das Berufsleben tatsächlich erforderlich werden.
Wir empfehlen zunächst eine Rücksprache mit Ihren behandenden Ärzten, danach eine Abklärung mit Ihrer Krankenkasse/Agentur für Arbeit (je nach dem, ob und woher Sie Leistungen beziehen) bevor Sie sich zur Teilnahme bzw. Ablehnung der medizinischen Rehabilitation entscheiden.