Hallo peakina,
die DRV kann und wird Sie nicht zur Durchführung der Maßnahme zwingen. Allerdings wird eine Weigerung bzw. die Rücknahme des Antrags ganz sicher die Zahlungseinstellung durch das Jobcenter zur Folge haben. Hier sind Sie zur Mitwirkung verpflichtet und dazu gehört ggf. die Durchführung einer bewilligten Reha-Maßnahme. Ihr Dispositionsrecht ist hier durch die Aufforderung zur Antragstellung eingeschränkt, d. h., Sie können nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Jobcenters den Antrag zurücknehmen.
Wie Gutzuwissen bereits ausgeführt hat, können sie beim Vorliegen medizinischer Gründe unter Vorlage entsprechender Bescheinigungen in den Widerspruch gegen die Reha gehen. Dessen Ausgang bleibt dann abzuwarten. Allerdings kann ich Ihnen nicht sagen, wie das Jobcenter darauf reagiert, ob es die Gründe anerkennt und die Leistungen weiterzahlt oder nicht. Dies sollten Sie ggf. vorher klären.