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Experten-Antwort

REHA Bewilligung - Widespruch während Krankmeldung

von Tom16.05.2022 | 08:29
308 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Bewilligung zur REHA erhalten. Aktuell bin ich noch krankgemeldet, bin in psychotherapeutischer Behandlung und mit der Krankenkasse auf einen Antrag zur REHA aufgegeben. Zwischenzeitlich zum letzten Monat wurde mir die Arbeitsstelle gekündigt. Meiner Wunsch-Klinik wurde nicht entsprochen. Wenngleich ich der Begründung nachvollziehen kann, so sehe ich dort nicht meinen Platz. Die Formulare, Widerspruch unter Berücksichtigung Rentenversicherung und Krankenkasse stressen mich extrem. Besserung meines Gesundheitszustandes. 
Wunsch nach Wiederaufnahme meiner Arbeit. Kann ich nun Widerspruch einlegen und mich Arbeitslos melden? Mit einer Aussicht auf einen beruflichen Wiedereinstieg (Work-Life-Balance) erscheint mir aktuell das Beste - und fühle dies auch so. Darüberhinaus nutze ich private Behandlungsmethoden wie Yoga und weitere zur gesundheitlichen Förderung - und helfen mir. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Tom

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tom,

wenn Sie den Reha-Antrag auf Aufforderung der Krankenkasse stellen mussten, können Sie leider keinen Widerspruch einlegen, da die Krankenkasse dann die Krankengeldzahlung einstellen würde. Eine Arbeitslosenmeldung wäre zwar möglich, aber falls Sie dann wegen Arbeitsunfähigkeit nicht vermittelbar sein sollten, wird auch das Arbeitsamt Sie wieder zur Reha-Beantragung bzw. zur Durchführung der bewilligten Reha auffordern.

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2 Antworten

Tomam 16.05.2022 | 09:59
Vielen Dank für Ihre Antwort. Den REHA Antrag habe ich auf Schreiben der Krankenkasse hin und als als zuvor ausgesprochener Empfehlung dieser mündlich zugesagt. Anschließen habe ich die Unterlagen zugesandt bekommen von der Krankenkasse und entsprechend alles ausgefüllt. Der erste Teil wurde MIT der Krankenkasse ausgefüllt (Telefonisch). Zu diesem Zeitpunkt bzgl. Gesundheitszustand konnte ich es nicht einschätzen. Jetzt geht es mir besser und möchte privat weiterhin therapeutische Unterstützung nehmen und sehe dies für einen besseren Weg. Ich befürchte einen Rückschlag wenn ich zur Klinik gehe. Widerspruch und Au - danke, richtig verstanden und war mir nicht sicher. Vielen Dank für Ihre zügige Unterstützung.
Erklärbäram 16.05.2022 | 09:01
Sie schreiben, dass Sie mit der Krankenkasse den Antrag gestellt haben. War das MIT der Krankenkasse oder nach Aufforderung der Krankenkasse? Wenn die Krankenkasse nicht das Dispositionsrecht hat, können Sie selbstverständlich Widerspruch einlegen. Es ist die Frist zu beachten! Die Meldung der Arbeitslosigkeit hat damit nur sehr entfernt was zu tun und muss erfolgen, sobald die AU entfällt. Widerspruch und AU stehen in keinem Zusammenhang m. E. oder habe ich Ihre Frage falsch verstanden?
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