Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha Budget

von Dominik P.27.05.2014 | 12:46
821 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich kenne mich mit der Gesetzesmaterie ein wenig aus und da dieses Thema ja momentan durch die Medien geht hab ich mich folgendes gefragt: Was wird mit dem Reha Budget innerhalb der Leistungen zur Teilhabe alles bezahlt? Leistungen zur medizinischen Reha, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und die unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen werden meines Erachtens auf jedenfall aus dem Budget bezahlt, aber was ist mit den sonstigen Leistungen? Sind dies extra Leistungen oder Teil des Budgets? Nach dem Gesetz heißt es, dass einige Leistungen der sonstigen Leistungen 7,5% des festgelegten Budgets für die o.g. Hauptleistungen nicht überschritten werden dürfen. Oder ist es so, dass zu Beginn eines Jahres folgendes festgelegt wird: (zur Vereinfachung hier ein beispiel) 50 mio€ für LmR 40 Mio€ für LTA 10 Mio€ für ergänzende L Gesamt also 100 Mio € und davon dürfen maximal 7,5 % (7,5Mio€) für sonstige Leistung ausgegeben werden und zwar innerhalb eines Gesamtbudgets von 108Mio€???? Oder wie aus meiner Frage hervorgeht anders: 100 Mio€ für Leistungen zur Teilhabe (ohne sonstige Leistungen) bei einem Gesamtbudget von 100 Mio€ und daher dürfte der Träger noch 7,5 Mio€ für sonstige Leistungen (außerhalb des Reha Budgets) ausgeben Ich hoffe dass ich alles verständlich schildern konnte und Danke im Voraus. MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dominik P. , kann aus Ihrem Beitrag leider keine wirklich zu beantwortende sozialversicherungsrechtliche Frage herauslesen. Welches die sonst. Leistungen sind, ergibt sich aus dem § 31 Abs.1 SGB VI, die Deckellung einiger dieser Leistungen aus dem Abs. 3 der gleichen Vorschrift. Näheres findet sich vielleicht in der Gesetzesbegründung zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes. Mehr kann ich leider nicht dazu sagen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Dominik P.am 27.05.2014 | 15:15
Hallo, okay dann vielleicht mal ganz konkret: sind also nur die Leistungen nach Absatz 3 durch das Budget gedeckelt und alle anderen sonstigen Leistungen nicht? Im Gesetzesentwurf ist diesebzüglich in der Begründung nichts zu finden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026