Hallo,
ich kenne mich mit der Gesetzesmaterie ein wenig aus und da dieses Thema ja momentan durch die Medien geht hab ich mich folgendes gefragt:
Was wird mit dem Reha Budget innerhalb der Leistungen zur Teilhabe alles bezahlt?
Leistungen zur medizinischen Reha, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und die unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen werden meines Erachtens auf jedenfall aus dem Budget bezahlt, aber was ist mit den sonstigen Leistungen?
Sind dies extra Leistungen oder Teil des Budgets?
Nach dem Gesetz heißt es, dass einige Leistungen der sonstigen Leistungen 7,5% des festgelegten Budgets für die o.g. Hauptleistungen nicht überschritten werden dürfen.
Oder ist es so, dass zu Beginn eines Jahres folgendes festgelegt wird: (zur Vereinfachung hier ein beispiel)
50 mio€ für LmR
40 Mio€ für LTA
10 Mio€ für ergänzende L
Gesamt also 100 Mio €
und davon dürfen maximal 7,5 % (7,5Mio€) für sonstige Leistung ausgegeben werden
und zwar innerhalb eines Gesamtbudgets von 108Mio€????
Oder wie aus meiner Frage hervorgeht anders:
100 Mio€ für Leistungen zur Teilhabe (ohne sonstige Leistungen) bei einem Gesamtbudget von 100 Mio€ und daher dürfte der Träger noch 7,5 Mio€ für sonstige Leistungen (außerhalb des Reha Budgets) ausgeben
Ich hoffe dass ich alles verständlich schildern konnte und Danke im Voraus.
MfG