Guten Tag,
ich erhalte seit längerem Krankengeld, Krankschreibung durch Hausarzt.
Reha wurde von der DRV abgelehnt und Widerspruch eingelegt.
Ich habe selbst den Rehaantrag gestellt, wurde also nicht von der GKV dazu aufgefordert.
Nun will mir die GKV das Dispositionsrecht über §51 SGB V nachträglich entziehen.
Dagegen werde ich fristgerechten Einspruch einlegen und statt dessen eine Wiedereingliederung beantragen.
Ich habe keine Lust in das Finanzierungs-Hickhack von DRV und GKV hineingezogen zu werden und am Ende der Dumme zu sein.
Im Interesse der DRV ist eine Wiedereingliederung in jedem Fall, aber kann mich die GKV nun irgendwie daran hindern, mich wiedereingliedern zu lassen ?
Die GKV will mich natürlich möglichst weit rückwirkend in Rente sehen, um das Krankengeld von der DRV zurück zu bekommen.
Danke für Ihre Antwort
Dr. Spiegel