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Experten-Antwort

Reha durch RV Krankengeld von Krankenkasse

von Ise01.05.2016 | 19:02
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9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich habe im April einen Antrag auf Rehabilitation bei der RV gestellt. Da ich an den folgen an eines nicht verursachten Motorradunfalles vor 20 Jahren leide, können die Kosten eventuell noch heute an die gegn.Versicherung abgerechnet werden. Zeitgleich kämpfe ich seit März mit meinen Arbeitgeber um eine extra 2008 für mich eingerichete Schwerbehindertengerechten Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber will sich nun nach 8 Jahren nicht mehr an den Vertrag halten und hat eine Kündigung angekündigt. Ich habe Mai und Juni Termine mit Rechtsanwalt und Intergrationsamt und AMZ . Ich bin nun seit 4 Wochen AU geschrieben aber auf auf Phsyche nicht Ortopädisch. Unglaublicher Weise bekam ich innerhalb 10 Tagen eine Reha Bewilligung für eine Reha hier in der Nähe. Weder ich noch mein Arzt hatten damit gerechnet und ich hätte den Antrag auch erst später gestellt, wenn ich es gewusst hätte, um erst meine private Angelegenheit zu regeln und damit auch der Reha einen Sinn zugeben. Wie gesagt, die Rehaantrag ging von mir aus. Da mir die Klinik aus pers. Gründen nicht zusagte, habe ich Widerspruch gegen die Klinik eingelegt und um eine Verlängerung mit Antritt auf Juli gebeten und zwar genau mit den genannten pers.Gründen. Was nützt mir eine Reha wenn meine Zukunft unkllar ist. Auch der Widerspruch wurde mir innerhalb 1 Woche genehmigt und eine Klinik in Süddeutschland zugesagt, allerdings ist die Reha immer noch innerhalb 8 Wochen gültig, also Ende Juni. Mir wurde mitgeteilt das ich ein gesondertes Schreiben erhalte. Nun erhielt ich ein Schreiben von meiner KK das ich ja einen RehaTermin hätte und meine weitere Kranmeldung einreichen soll, da man mir bis zum Antritt der Reha das Krankgeld zahlen wolle. Mir ist bisher kein Termin von der ersten Klinik geschickt worden, warum auch, ich habe ja erfolgreich Widerspruch eingelegt. Woher die KK den Termin hat ist mir nicht bekannt. Die KK schreibt bei nicht antritt der Reha in der ersten Klinik, würde mein Anspruch auf Krankengeld entfallen eine Terminverschiebung müsse ich mit der KK absprechen. Ich bin zwar mittlerweile noch weiterkrankgeschrieben, aber bekomme erst in 2 Wochen Krankengeld. Darf eine Krankenkasse einen Antrag von der RV übergehen mit genehmigten Widerspruch? Ausserdem steht nicht fest, das ich überhaupt solange krank geschrieben bleibe, ich hoffe auf schnellere Heilung. Darf eine KK soviel druck ausüben wenn sie nicht der Auslöser der Reha ist? Danke für eine Rückinfo.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Ise,

nach § 51 SGB V darf Ihre Krankenkasse zu einer Reha-Antragstellung auffordern. Das Reha-Verfahren läuft bei Ihnen bereits. Nach der Aufforderung ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass Sie jede Verzögerung bis zur Inanspruchnahme der Leistung mit Ihrer Krankenkasse besprechen sollten, ansonsten könnte die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld einstellen.

Freundliche Grüße

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8 Antworten

Herz1952am 01.05.2016 | 19:41
Für eine Reha durch die RV erhalten Sie statt Krankengeld Übergangsgeld. So lange Sie noch arbeitsunfähig sind müsste die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Die Krankenkassen versuchen es aber immer wieder, die Krankengeldzahlung "loszuwerden". Eigentlich dürfte Sie die Krankenkasse nicht zu einer Reha zwingen, bzw. aufgrund einer genehmigten Reha, die nicht angetreten werden kann, sondern verschoben wird, die KG-Zahlung einstellen. Setzen Sie sich deswegen mit der Krankenkasse in Verbindung und erklären Sie den Sachverhalt. Sollten Sie nicht klarkommen, wird nichts anderes übrigbleiben, als einen Rechtsanwalt, bzw. Renten und Sozialberater einzuschalten.
Herz1952am 02.05.2016 | 12:13
Die Krankenkasse darf nicht zum Rentenantrag auffordern, sondern nur zum Reha-Antrag. Ist klar und nur eine Formsache, da Reha vor Rente geht. (Info aus "Vorsorgeforum" 2012). Es gibt allerdings Fälle - wenn ich mich recht erinnere - wo eine Kasse auch zum Rentenantrag aufgefordert hat. Vermutlich, weil sie nicht damit rechnete, dass durch die Reha eine Besserung eingetreten wäre. Das von Ihnen zitierte SGB V regelt nicht nur das Recht der gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch das Recht der Ärzte, dem Patienten bei Bedarf auch Medikamente zu verordnen, die im allgemeinen von der Erstattung durch die GKV ausgeschlossen sind. Aber das wissen die Ärzte im allgemeinen nicht (sind ja keine Juristen). Einer meinte sogar, da müsste man vor das Sozialgericht gehen, was definitiv nicht stimmt. Aber wenn es um Geld geht, wird im unklaren gelassen. Ich bin mit der medizinischen Abteilung meiner KK besser klargekommen, als mit diesen Geldeintreibern der Kasse. Die Krankenkasse darf auch nicht entscheiden, welche Reha in Frage kommt. Das ist Arztsache, sie kann nur vorschlagen. Die "Befehle" bei den Krankenkassen kommen von "oben". Die Patienten haben (angeblich) keine Rechte. Dabei wissen oft die Patienten besser, was ihnen hilft, wie die Ärzte oder gar die Kassen. somit nehmen sie auch den Paragraf 1 SGB V (Eigenverantwortung) wahr. Sofern man bei Krankheiten überhaupt von Eigenverantwortung sprechen kann.
Herz1952am 02.05.2016 | 11:35
@Maier II, Sie darf auffordern aber nicht zwingen, das ist ein kleiner Unterschied. Nicht einmal die RV darf das. Reha ist immer freiwillig. Patientenrechtsgesetz. Wenn die Person weiter AU ist, muss die Kasse weiterzahlen. Sie kann natürlich auch auffordern, bei Ablehnung der Reha, einen Rentenantrag zu stellen. Aber in diesem Fall - Reha ist ja erwünscht - könnte ein Gespräch mit der Krankenkasse helfen. Die sind nicht immer so "schlecht" wie ich sie manchmal darstelle.
Herz1952am 02.05.2016 | 13:49
Im Zweifelsfall müssen Sie die Krankenkasse vor dem Sozialgericht wegen Nötigung verklagen. Das ist nämlich wie bei meinem Nachbarn... Aber das ist eine andere Geschichte (smile)
Iseam 02.05.2016 | 14:26
Hallo und vielen Dank für die Antworten. Allerdings geht es bei mir nicht um Rente und ich habe die Aufforderung zur Reha nicht von der KK erhalten, ich bin im Moment ja noch nicht im Krankengeld. Da ich aber ab dem 13.05.16 KG behiehen werde, macht die KK jetzt schon druck. Das finde ich frech und dreist, da man mir damit mein Widerspruchsrecht auf eine andere Klinik nehmen will. Ich werde mit der KK sprechen, allerdings könnte ich rein theroretisch den Brief nicht per Post erhalten haben, er ist nicht als Einschreiben gekommen und ich habe keine Einladung von der 1 Rehaeinrichtung erhalten. Diese wissen bereits das ich in eine andere Klinik gehe, das hat die RV schon bearbeitet und auch die Änderung des Termin auf Mitte Juli ist bestätigt. Der KK geht es wohl nur darum das sie nicht bis Antritt der Reha zahlen wollen, das ist mir klar, aber die 10 Wochenregelung ist bei mir ja so noch nicht Spruchreif. Wie gesagt bisher hatte ich noch keinen Pfennig KG erhalten und die Art der KK gefällt mir nicht. Gruß Ise
Herz1952am 03.05.2016 | 13:47
Hallo Ise, die letzte Antwort von Herz1952 stammt wieder von meinem Doppelgänger. So, wie Sie es jetzt schildern, dürften Sie nicht gezwungen sein jetzt schon in Reha zu gehen. Allerdings gilt - wie schon erwähnt, dass die Krankenkasse während KG-Bezug auffordern darf, einen Reha-Antrag zu stellen. Dann haben Sie 10 Wochen Zeit dafür. Vielleicht können Sie die Sache jetzt schon telefonisch mit Ihrem Anwalt klären. Ich sehe jetzt für Sie keinen Handlungsbedarf. Sie müssen aber die Krankenkasse "in die Schranken" weisen, dass Sie mit der Vorgehensweise nicht einverstanden sind, und verstehen geben, dass die Kasse die Pflicht hat, Ihnen Krankengeld zu zahlen, solange sie noch arbeitsunfähig sind. Juristisch scheint es so zu sein, dass Ihnen das Widerspruchsrecht noch gar nicht genommen wurde, bzw. nicht genommen werden kann. Die Krankenkassen sind tatsächlich unverschämt und versuchen die Patienten zu verdummen.
Iseam 03.05.2016 | 14:40
Hallo, ja danke für die Rückinfo. Die Mitarbeiter der KK haben genauso arrogant geantwortet wie schon hier berichtet. Wir dürfen das weil ich Forderungen an die KK stelle. Da hätte man Zugriffsrecht. Der Widerspruch lag allerdings bei Ausgang noch nicht vor und wird nun berücksichtigt. Es ist zwar im Moment nur eine Überschneidung, man hat mir aber weiter gedroht wenn ich vor der Reha nicht wieder arbeiten gehe, doch noch die Reha Antrittstermin zu beeinflussen. Bisher hatte ich nie viel mit KK und Krankengeld zutun, bin aber entsetzt, was man im Internet und Portalen zu KK findet wenn es um Krankengeld geht. Vergessen die eigentlich das wir die Beitragszahler sind von denen die bezahlt werden? Klar bekommen diese Leute die Aufgabe druck zu machen, aber ich werde mich später in Ruhe nach einer anderen KK umsehen. Ich bin nicht bereit mich von einer Kasse so abfertigen zulassen und unsachliche Drohungen und Kommentare welche Pflichten ich hätte machen mich hier als Bittsteller. Keine Frage wie lange ich schon Beitragszahler bin. Den Weg zum Anwalt wähle ich nur im Extremfall. Ich bin eigentlich Kundebin , das vergessen die Versicherer, die Ärzte und Krankenhäuser immer mehr. Leider bisher nur muffelige Bearbeiter. Würde ich meinen Job so ausführen, hätte ich meine Tasche schon lange packen können. Gruß Ise
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