Guten Morgen Ise,
nach § 51 SGB V darf Ihre Krankenkasse zu einer Reha-Antragstellung auffordern. Das Reha-Verfahren läuft bei Ihnen bereits. Nach der Aufforderung ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt. Das bedeutet in Ihrem Fall, dass Sie jede Verzögerung bis zur Inanspruchnahme der Leistung mit Ihrer Krankenkasse besprechen sollten, ansonsten könnte die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld einstellen.
Freundliche Grüße