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Experten-Antwort

Reha / EM Rente

von Robert M.06.07.2018 | 09:31
360 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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mein Frau hatte ein non hodgkin lymphom und die entsprechende Behandlung aus Chemo und Stammzelltransplantation hinter sich gebracht. Auf Anforderung der Krankenkasse sollte eine Reha-Antrag gestellt werden. Dieser wurde abschlägig beschieden und eine Umwandlung in eine EM-Rente durchgeführt. Wir haben gegen die Ablehnung Widerspruch eingelegt, nach Rücksprache mit der KBS findet die nächste Sitzung des Widerspruchausschusses in 5 Wochen statt. In der Zwischenzeit wurde die EM-Rente im Eiltempo genehmigt. Nun meine Fragen: Wenn der Reha nun entsprochen wird, entfällt damit die Rechtsgrundlage für die EM-Rente und der Krankengeldanspruch lebt wieder auf ? Ist es ratsam einen Widerspruch gegen die EM-Rente mit Verweis auf das laufende Widerspruchsverfahren zu stellen oder kann es im Nachgang zu Problemen mit der Krankenkasse kommen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Robert M.,

Reha-Leistungen können grundsätzlich auch während des Bezugs einer EM-Rente erbracht werden, wenn dadurch die geminderte Erwerbsfähigkeit voraussichtlich wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann oder eine wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann. Mit der Bewilligung einer Reha-Maßnahme entfällt somit auch nicht zwangsläufig der Anspruch auf EM-Rente.

Ihre Krankenkasse kann von Ihnen nicht verlangen, dass Sie Widerspruch gegen den EM-Rentenbescheid einlegen. Hinsichtlich eines (möglichen) Krankengeldanspruchs sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Widersprucham 06.07.2018 | 12:20
Da die Rehaantragstellung von Ihrer KK ausging und diese ein Dispositionsrecht hat, haben Sie doch sicher vor dem Widerspruch mit Ihrer KK gesprochen, oder? Falls nicht droht Ihnen von dort aus Ungemach!
Deutsche Rentenversicherung
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