Hallo,
vor kurzem konnte ich 2 Reha Entlassberichte, 1 mal nach ambulanter und 1 mal nach stationärer Reha einsehen.
Die medizinischen Entlassberichte entsprechen dabei keinesfalls den Beurteilung der nach der Reha aufgesuchten Ärzte.
Dem Entlassbericht aus der ambulanten Einrichtung kann man am Anfang lesen: Patient ist arbeitsfähig.
Der Patient wurde nach deutlicher Verschlechterung in der Massnahme vorzeitig vom Arzt entlassen, arbeitsunfähig!
Es wurden therapeutische Massnahmen aufgeführt, die nicht erbracht worden sind (Abrechnungsbetrug)
Die angegeben medizinischen Angaben entsprechen nicht den ärztlichen Berichten.
Ein Mensch der Gonarthrose (IV) hat, kann nicht überwiegend stehend oder gehend arbeiten,
mit LWS - Bandscheibenvorfall und angebrochenem Steißbein kann nicht überwiegend sitzend arbeiten,
trotzdem steht drinnen.
Arbeiten auf dem "allgemeinen" Arbeitsmarkt mit 6 und mehr Stunden, Schicht vor allen Nachtschicht mit Depressionen kann auch nicht gefolgt werden.
Beim Bericht der Stationären Reha sind ähnliche undefinierbaren und realitätsfremden Diagnosen aufgeführt.
Da stellt sich mir die Frage:
Bekommen Ärzte von Rehaeinrichtungen Vorgaben der DRV zum Gesundheitsbild nach der Reha (indirekt wurde das einer Bekannten vor kurzem durch einen ehem. DRV Arzt bestätigt)
Ärzte die unrichtige und vorsätzlich falsche Berichte schreiben, sollten ihre Zulassung zurück geben oder mal Ihren med. Eid nachlesen.
Natürlich sollten sich die DRV Bund und die DRV (hem. LVA) überlegen, ob das die richtige Einstellung zum Beitragszahler ist.