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Experten-Antwort

Reha Entlassbericht - unrichtig

von Max Moriz24.01.2015 | 13:13
1833 Ansichten
25 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, vor kurzem konnte ich 2 Reha Entlassberichte, 1 mal nach ambulanter und 1 mal nach stationärer Reha einsehen. Die medizinischen Entlassberichte entsprechen dabei keinesfalls den Beurteilung der nach der Reha aufgesuchten Ärzte. Dem Entlassbericht aus der ambulanten Einrichtung kann man am Anfang lesen: Patient ist arbeitsfähig. Der Patient wurde nach deutlicher Verschlechterung in der Massnahme vorzeitig vom Arzt entlassen, arbeitsunfähig! Es wurden therapeutische Massnahmen aufgeführt, die nicht erbracht worden sind (Abrechnungsbetrug) Die angegeben medizinischen Angaben entsprechen nicht den ärztlichen Berichten. Ein Mensch der Gonarthrose (IV) hat, kann nicht überwiegend stehend oder gehend arbeiten, mit LWS - Bandscheibenvorfall und angebrochenem Steißbein kann nicht überwiegend sitzend arbeiten, trotzdem steht drinnen. Arbeiten auf dem "allgemeinen" Arbeitsmarkt mit 6 und mehr Stunden, Schicht vor allen Nachtschicht mit Depressionen kann auch nicht gefolgt werden. Beim Bericht der Stationären Reha sind ähnliche undefinierbaren und realitätsfremden Diagnosen aufgeführt. Da stellt sich mir die Frage: Bekommen Ärzte von Rehaeinrichtungen Vorgaben der DRV zum Gesundheitsbild nach der Reha (indirekt wurde das einer Bekannten vor kurzem durch einen ehem. DRV Arzt bestätigt) Ärzte die unrichtige und vorsätzlich falsche Berichte schreiben, sollten ihre Zulassung zurück geben oder mal Ihren med. Eid nachlesen. Natürlich sollten sich die DRV Bund und die DRV (hem. LVA) überlegen, ob das die richtige Einstellung zum Beitragszahler ist.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.01.2015 | 12:56

Hallo Max Moritz,

Sie sollten einfach eine Stellungnahme zu dem Entlassungsbericht an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger senden, damit dieser eine Überprüfung und ggfs. Korrektur des Berichtes veranlassen kann.

24 Antworten

GroKoam 24.01.2015 | 14:56
Tja ist wohl nix mit Hängematte.
Glimpnickelam 24.01.2015 | 15:34
Natürlich ist das so, da gibt es höchstwahrscheinlich Quotenvorgaben. Nur zugeben wird das niemand. Das ist so ähnlich wie mit der Führerscheinprüfung. Da "müssen" auch so und soviel Prozent durchfallen ......
Hans Berlanzam 24.01.2015 | 16:01
Hallo Max Moriz, ich kann Dir nur empfehlen, dich von den Ärzten oder anderen Ärzten/innen dich richtig untersuchen zu lassen. Und anschließend sie zu fragen: Ob Du noch richtig arbeitsfähig bis. Wenn sie Dir eine Arbeitsunfähigkeit für bestimmte Berufe mündlich oder schriftlich (noch besser) bestätigen, kannst Du eine Klage vor dem Sozialgericht machen und einen Anwalt nehmen, damit dieser Prozess zum laufen kommt. Leider haben wir kein balancetistisches Gesundheitssystem.
Max Morizam 24.01.2015 | 18:59
((Üble Nachrede und Verleumdung sind übrigens Straftatbestände, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können.)) Hallo Schorsch, ach ja, hier würde die Staatsgewalt tätig werden, bei falschen Befunden nicht? Falsche Befunde können nach BGB auch bestraft werden. Trotzdem hat die Tagesreha eine Leistung die im Entlassbrief steht nicht erbracht.
Schorscham 24.01.2015 | 18:31
Reha-Einrichtungen erhalten Tages-Pauschalen vom Kostenträger, mit denen alle Leistungen abgegolten sind. Insofern ist es schon ziemlich dreist, "Abrechnungsbetrug" zu unterstellen. Üble Nachrede und Verleumdung sind übrigens Straftatbestände, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können. Die Staatsanwaltschaft braucht zur Ermittlung Ihrer Identität nur Ihre IP-Nummer, zu deren Herausgabe der Forenbetreiber verpflichtet werden kann!
Schorscham 24.01.2015 | 19:10
Das ist richtig, sofern man das beweisen kann. Und woher wollen Sie wissen, dass diese angeblich nicht erbrachte Leistung falsch abgerechnet wurde? Auch Tages-Reha-Leistungen werden im Regelfall pauschal abgegolten, unabhängig von den tatsächlich erbrachten Leistungen.
Rentenzombieam 24.01.2015 | 20:50
Ei was seid ihr doch für Schlaubis! Sagt das dem dem komischen Sozpol. Is der doch so ´n Sozialpolizist oder sowas? Ich brauch jetzt erst mal ´n paar Bier auf den Quatsch
zoranam 25.01.2015 | 12:24
Hallo Max. Das fast selbe ist meiner Frau passiert. Einspruch bei der DRV. Mit Stellungsnahme einreichen. Bei meiner Frau wurde der Bericht geändert mit der Begruendung die Ärztin habe sich mit einer anderen Patientin vertan. Gruss Zoran
Schorscham 25.01.2015 | 15:09
Wenn man sich nicht völlig blamieren will, sollte man "Widerspruch" einlegen aber keinen "Einspruch". Noch besser wäre es, wenn man solche wichtigen Dinge einem Sozialrechtsexperten überlässt, wenn man keine Ahnung von dieser Materie hat. Die paar Euro sollte einem die Mitgliedschaft in einem Sozialverband wie dem SoVD oder dem VdK schon wert ein.
zoranam 25.01.2015 | 15:50
Ach Schorsch Sie sind ja ein Schlauberger. Wohl ein echter Experte. im Übrigen kann ich auf solche dummen Komentare gut verzichten. Trotzdem einen netten Gruß. Der "Ahnungslose"
Anonymusam 25.01.2015 | 17:14
Es wurden therapeutische Massnahmen aufgeführt, die nicht erbracht worden sind (Abrechnungsbetrug)
Reha-Einrichtungen erhalten Tages-Pauschalen vom Kostenträger, mit denen alle Leistungen abgegolten sind. Insofern ist es schon ziemlich dreist, "Abrechnungsbetrug" zu unterstellen. Üble Nachrede und Verleumdung sind übrigens Straftatbestände, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden können. Die Staatsanwaltschaft braucht zur Ermittlung Ihrer Identität nur Ihre IP-Nummer, zu deren Herausgabe der Forenbetreiber verpflichtet werden kann!
Ich glaube dieser Schorsch ist eigentlich der Span von der CDU.Das wäre dann Amtsanmassung Herr Schorsch.Oder herr Schorsch ist Herr Schorsch und ist dieser Herr Schorsch,der sonst Falschparker vor seinem Häuschen hinter dem Vorhang aufschreibt.
Schorscham 25.01.2015 | 19:35
Was ist denn ein "Komentar"? Dass man einen "Widerspruch" nicht "Einspruch" nennt, ist doch nicht meine Schuld.
Schorscham 25.01.2015 | 20:18
"Aufschreiben" war gestern. Heute benutzt man "Park-Krallen": https://www.google.de/search?q=parkkralle&tbm=isch&tbo=u… Diese Dinger sind viel wirkungsvoller, als "Aufschreiben".;-)
zoranam 25.01.2015 | 20:18
Schorsch. Besser Sie halten Ihren unqualifizierten Mund. Tut mir sehr leid so etwas schreiben zu müssen.
Schorscham 25.01.2015 | 20:25
Ach SIE wollen mir den Mund verbieten? Entschuldigung, dass ich lachen muss...... Ein "Widerspruch" ist nun mal kein "Einspruch". Finden Sie sich damit ab. MfG
Rentenzombieam 25.01.2015 | 21:25
Pah, was seid ihr für alberne Schwätzer
zoranam 25.01.2015 | 22:48
Rentenzombie wie Recht Sie haben. Aber manche Sachen muss man einfach kommentieren.
Schorscham 26.01.2015 | 02:25
Wie schön, dass Sie das endlich erkannt haben! MfG
Gundulaam 26.01.2015 | 11:42
Der Hinweis darauf, dass ein WIDERspruch kein EINspruch ist, ist nicht dumm, sondern völlig korrekt.
zoranam 26.01.2015 | 18:16
Herr Schorsch. Was sagen sie nun????
zoranam 26.01.2015 | 20:26
Lieber Schorsch. Sie sind einfach ein unbelehrbarer Quertreiber. Sie tun mir leid, dass Sie keine anderen Sorgen haben als mich zu verbessern. Letzendlich habe ich alles richtig geschrieben. Ob Widerspruch oder Eindpruch ist doch so sch..... egal. Trotzdem einen schönen Abend.
Schorscham 26.01.2015 | 20:06
Wie oft noch? Rechtsmittel im Sozialrecht nennt man WIDERSPRUCH und nicht EINSPRUCH. Dass man das ganze Problem auch mit einer formlosen "Stellungnahme", die weder als WIDERSPRUCH noch als EINSPRUCH gekennzeichnet sein muss klären könnte, ist ein anderes Thema. Den EINSPRUCH der eigentlich WIDERSPRUCH heißt, haben Sie ins Gespräch gebracht und nicht ich. Von mir aus können Sie so viele "EINSPRÜCHE" schreiben wie Sie wollen. Wundern Sie sich dann aber nicht, wenn Sie die "Gegenseite" nicht ernst nimmt und entsprechend reagiert. MfG
Schorscham 26.01.2015 | 20:26
......außerdem klemmt Ihre "Fragezeichen-Taste". Das sieht einfach nur albern aus!
Riesteram 27.01.2015 | 13:25
Schorsch go Home!
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