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Experten-Antwort

Reha-Entlassungsberich

von Paula21.12.2013 | 16:32
1493 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Vl. kann mir jemand sagen wie es nach dem Reha-Entlassungsbericht weitergeht. Wurde nach 4-wöchiger Reha arbeitsunfähig entlassen. Für meine jetzige Tätigkeit 3 bis unter 6 Stunden (Arbeitsverhältnis wurde aber zum 01.01. mit Attest vom Arzt aus gesundheitlichen Gründen gekündigt) und für den allgemeinen Arbeitsmarkt ebenfalls 3 bis unter 6 Stunden leistungsgemindert entlassen. Einschränkungen beim neg. Leistungsvermögen sowohl im geistig/psychischen Bereich, im Hinblick auf Bewegung/Haltungsapparat und bezüglich der Sinnesorgane, zusätzliche Pausen sollten möglich sein. Findet aufgrund dieser Beurteilung automatisch eine Umdeutung zum Rentenantrag statt? Werde ich über eine mögliche Umdeutung informiert, auch bei Ablehnung? Könnte die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen (Attest liegt vor) Nachteile bezüglich einer evtl. Arbeitsmarktrente haben? Ich bedanke mich für alle Antworten Paula

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.12.2013 | 14:10

Hallo Paula,

wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten, können Sie jederzeit eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Die Tatsache, das Sie selbst gekündigt haben, hat für eine evtl. Arbeitsmarktrente keine Auswirkung. Allerdings muss nicht zwingend der Einschätzung des Reha-Arztes bezüglich der Erwerbsminderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch den Rentengutachterarzt gefolgt werden.

Ich rate Ihnen zunächst insbesondere bei Ihrer Krankenkasse zu klären, wie Sie ab 01.01.2014 krankenversichert sind.

Haben Sie bereits Ihre Arbeitslosigkeitsmeldung abgegeben und sind Sie deshalb weiterhin krankenversichert? Bitte bei der Arbeitsagentur klären. Hier bekommen Sie auch Auskunft über Ihren Arbeitslosengeldanspruch (ab wann, wie hoch??).

2 Antworten

Klara Kugeligam 21.12.2013 | 16:52
Wieso um Himmels Willen kommt man auf die Idee,sein Arbeitsverhältnis selbst zu kündigen? Selbst mit Attest vom Arzt nicht,das für Alg 1 und Alg II sowieso keine Rolle spielt und wahrscheinlich eine Sperre einbringt,wenn der Amtzsarzt von BA oder JC das Attest nicht bestätigt. Wenn es dem AG zu blöd wird mit ihrer Fehlzeit,dann soll er doch kündigen.Dann sitzen sie am längeren Hebel und haben sogar einen eventuellen Anspruch auf eine Abfindung. Jetzt liegt das Kind zusammen mit dem Krug im Brunnen. Ob der Reha Bericht für eine Umdeutung zur EM-Rente ausreicht,das entscheidet der Med.Dienst der DRV,hier kann das niemand wirtklich beurteilen.
KSCam 21.12.2013 | 19:32
Wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten, brauchen Sie doch nicht abzuwarten, ob und was passiert - stellen Sie doch einfach den EM Rentenantrag, notfalls formlos mit einer Postkarte auf der Sie Ihre Personalien, die Versicherungsnummer und Ihren Rentenwunsch in einem Satz formulieren. Dann prüft die DRV.....
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