Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Paula,
wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten, können Sie jederzeit eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragen. Die Tatsache, das Sie selbst gekündigt haben, hat für eine evtl. Arbeitsmarktrente keine Auswirkung. Allerdings muss nicht zwingend der Einschätzung des Reha-Arztes bezüglich der Erwerbsminderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch den Rentengutachterarzt gefolgt werden.
Ich rate Ihnen zunächst insbesondere bei Ihrer Krankenkasse zu klären, wie Sie ab 01.01.2014 krankenversichert sind.
Haben Sie bereits Ihre Arbeitslosigkeitsmeldung abgegeben und sind Sie deshalb weiterhin krankenversichert? Bitte bei der Arbeitsagentur klären. Hier bekommen Sie auch Auskunft über Ihren Arbeitslosengeldanspruch (ab wann, wie hoch??).
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.