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Experten-Antwort

Reha-Entlassungsbericht

von Nadine24.10.2015 | 00:06
1554 Ansichten
8 Antworten

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Hallo, ich habe heute meinen Reha-Entlassungsbericht zugeschickt bekommen. Auf der ersten Seite steht unter Punkt "AU bei Aufnahme" Ziffer 2, also Nein. Allerdings war ich durchgehen arbeitsunfähig und habe auch Übergangsgeld beantragt und bewilligt bekommen unter der Bedingung, dass dies nur gezahlt wird wenn durchgehende Arbeitsunfähigkeit bis zum Ende der medizinischen Rehabilitation besteht. Ich wurde arbeitsfähig entlassen, was auch ok ist, aber davor bin ich eigentlich arbeitsunfähig in die Reha. Nun habe ich Angst, dass ich Übergangsgeld zurückzahlen muss, weil die Klinik es falsch angegeben hat. Oder ist das so richtig? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nadine,

Ihre Sorge ist aus meiern Sicht unbegründet. Unter Berücksichtigung der Anspruchsvoraussetzungen des § 20 SGB VI sollte Ihnen das Übergangsgeld rechtmäßig zustehen. Daran ändert auch ein ggf. fehlerhafter Eintrag im Rehaentlassungsbericht nichts.

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7 Antworten

Schadeam 24.10.2015 | 11:01
Diese Angst dürfte unbegründet sein, da die DRV bei Arbeitsunfähigkeit ja das Krankengeld bis zur Reha gemeldet bekommt - daher dürfte die Angabe der Klinik diesbezüglich uninteressant sein. Ggfl rufen Sie Montagmorgen bei der Sachbearbeitungan, wenn Sie das beruhigt.
Nadineam 24.10.2015 | 11:59
Ich habe davor kein Krankengeld mehr bekommen, sondern Alg 1 nach dem Nahtlosigkeitsverfahren. Wurde bereits ausgesteuert im Februar.
Schadeam 24.10.2015 | 14:15
das ändert auch nichts......ruhig bleiben, das wird schon.....ÜG Anspruch besteht auch wenn zuvor ALG bezogen wurde.
Nadineam 25.10.2015 | 13:12
Vielen Dank :-)
Achillam 26.10.2015 | 07:10
Während einer Reha-Maßnhame gelten Sie als arbeitsunfähig, Sie stehen schließlich der Arbeitsvermittlung während der Reha nicht zur Verfügung. Da Sie nun arbeitsfähig entlassen wurden, ändert sich nichts an Ihrer Situation und bekommen wieder Arbeitslosengeld. Das Übergangsgeld wurde gemäß § 20 Satz 3 Nr. b zurecht gezahlt, da Sie vor Beginn der Leistung Arbeitslosengeld bezogen haben.
Nadineam 30.10.2015 | 17:19
So, heute ist leider keine weitere Zahlung auf meinem Konto verbucht worden. Meine Reha ging vom 08.09 bis 12.10 und ich habe lediglich am 25.09 eine Zahlung bis einschl. 29.09 erhalten. Heute hätte der Rest bis 12.10 drauf sein müssen.
Nadineam 31.10.2015 | 07:48
Schubs
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