Hallo Else,
die Frage: Wie lange greift die Deutsche Rentenversicherung auf den Rehabericht zurück ? kann nicht pauschal beantwortet werden und trifft meines Erachtens auch nicht den Kern des Problems.
Bei der Entscheidung über Leistungsanträge werden selbstverständlich auch die bislang schon vorliegenden Unterlagen berücksichtigt.
Insbesondere medizinische Unterlagen spiegeln eine Einschätzung bezogenen auf einen konkreten Zeitpunkt wieder, so dass deren Aussagekraft aufgrund neu vorgelegter medizinischer Unterlagen wiederlegt werden kann.