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Reha- Entlassungsbericht

von Else06.04.2009 | 15:50
954 Ansichten
2 Antworten

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Else, 06.04.2009, 15:30 Uhr Baujahr 1954,July 08 AU aus der Reha entlassen. Darf meinen Beruf nicht mehr ausüben.Auf dem freien Arbeitsmarkt vollschichtig mit Einschränkungen Arbeitsfähig.Wurde im Januar zu einem Psychologischen Eignungstest geschickt.Die Psychologin dort meinte ich wäre nicht in der Lage an einer Bildungsmassnahme teilzunehmen, solle Rentenantrag stellen.Meine Frage:wielange greift die DRV auf den Rehabericht zurück?Besten Dank für Auskunft

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Else,

die Frage: Wie lange greift die Deutsche Rentenversicherung auf den Rehabericht zurück ? kann nicht pauschal beantwortet werden und trifft meines Erachtens auch nicht den Kern des Problems.

Bei der Entscheidung über Leistungsanträge werden selbstverständlich auch die bislang schon vorliegenden Unterlagen berücksichtigt.

Insbesondere medizinische Unterlagen spiegeln eine Einschätzung bezogenen auf einen konkreten Zeitpunkt wieder, so dass deren Aussagekraft aufgrund neu vorgelegter medizinischer Unterlagen wiederlegt werden kann.

1 Antworten

Corlettoam 06.04.2009 | 17:58
Ihr Rehaentlassbericht von Juli 2008 wird sicherlich bei einem jetzt gestellten EM-Antrag mit in die Entscheidungsfindung einbezogen werden. Es könnte aber duchaus sein, das Sie jetzt noch zu einem Gutachter müssen , der ihren aktuellen Gesundheitszustand begutachten würde.
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