Natürlich können Sie sich, wie bereits von Volker erwähnt, mit der Rehaklink auseinandersetzen und eine Änderung verlangen. Auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente können Sie stellen. Ob Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. In Ihrer Renteninformation finden Sie jedoch die ungefähre Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente, die Sie zu erwarten hätten. Die teilweise Erwerbsminderungsrente entspricht den halben Betrag. Ggf. mindert sich die Rente, wenn Sie während des Bezuges hinzuverdienen.