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Experten-Antwort

Reha Entlassungsbericht verzweifelt?

von Gerard08.04.2020 | 16:20
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2 Antworten

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Hallo bin der gerard und 29Jahre alt Ich hatte einen stationären reha für 3 wochen. nach meiner reha habe ich beim entlassung einen kurzentlassungsbericht bekommen wo drin arbeitsunfähig angekreuzt wurde. nach etwa 2 wochen habe ich einen ärtzlichen Entlassungsbericht bekommen G0810 und G0811 bei G0810 ist auch arbeitsunfähigkeit angekreuzt aber G0811 ist eine Sozialmedizinische Leistungsbeurteilung und epiksi und da ist angegeben leichte bis schwere arbeiten ,mehr als 6 wochen und weniger als 15KG was kann ich dadurch denn verstehen ich meine die haben ja als arbeitsunfähig angekreuzt und auf der anderen seite wiedersprecht sich das.Bin momenten seit etwa 1,5jahren krankgeschrieben.und erhalte geld vom Jobcenter Achja ich lese im net auch irgendwas von einer checkliste also G0833 aber sowas habe ich nie erhalten

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerard,

der ausführlichen Antwort von W°lfgang können wir uns nur anschließen.

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1 Antworten

W°lfgangam 08.04.2020 | 19:05
Hallo Gerard, aus der Reha sind 'nur' AU entlassen worden - das heißt, Sie können unmittelbar nach dem Entlassungstag nicht direkt in ein Arbeitsverhältnis zurückkehren, oder, im Ihrem Fall (Jobcenter), stehen nach dem Entlassungstag dem Arbeitsmarkt noch nicht unmittelbar wieder zur Verfügung ...übermorgen aber schon, weiter reicht die AU-Feststellung aus der Reha nicht. Eine weiter laufende AU kann Ihnen nur Ihr Hausarzt bescheinigen. > "leichte bis schwere arbeiten ,mehr als 6 wochen und weniger als 15KG" Das ist eine/Ihre soz.-med. Beurteilung Ihres allgemeinen Leistungsvermögens für Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, hat mit einer nur vorübergehenden AU/der aktuelle 'Schnupfen' geht wieder weg, nichts zu tun. Die DRV schätzt Ihr Leistungsvermögen so ein, das Sie noch voll erwerbsfähig sind ( mind. 6 Std tgl., bei leichten Einschränkungen), also auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für leichte Tätigkeiten noch voll gebrauchsfähig sind, wobei die leichten gesundheitlichen 'Macken' eine vollwertige Beschäftigung bei Ihnen nicht verhindern. Sollte es an Qualifikationen mangels, ist das wiederum kein Problem der DRV, das ist Sache des Jobcenter ... AU und dennoch voll erwerbsfähig mag sich in Ihren Augen widersprechen, ist aber kein Widerspruch. Den/Widerspruch können Sie letztendlich nur klären, wenn Sie eine Rente wg. Erwerbsminderung beantragen und dann gehen die Entscheidung/Ablehnung vorgehen wollen - Sie die soz.-med. Bewertung Ihrer allgemeinen noch möglichen Leistungsfähigkeit ganz anders sehen. Gruß w.
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