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Experten-Antwort

Reha-falsche medizinische Prüfung-erneute ärztliche Stellungsnahme

von Jökro14.07.2015 | 18:59
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2 Antworten

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Hallo, Nachdem ich Widerspruch auf meinen Rehantrag eingelgt hatte und am 07.07.2014 (sie auch Beitrag vom gleichen Datum) feststellen musste, dass eine falsche medizinschen Prüfung stattgefunden hat, schrieb mir mein Arzt eine erneute Stellungsnahme mit folgendem Inhalt: ich zitiere: Sehr geehrte Damen und Herren, die von uns beantragte stationäre Rehabilitationsmaßnahme wurde nicht wie von ihnen interpretiert wegen der bestehenden orthopädischen Erkrankungen beantragt, sondern wegen der seit Jahren bestehenden Lungenproblematik, die durch einen rezidivierenden Pneumothorax, Schmerzsymtome bei Zustannd nach Fraktur der 5. Rippe links mit Kallusbildung, sowie persistierender Brustschmerzen bei der Atmung und ein chronischer Schmerz nach Thoakotomie hervorgerufen wurden. Dem zu Folge steht im Vordergrund des Reha-Antrages vom 21.04.2015 die pneumologische Rehabilitation. Diese wurde beantragt, um eine bestmögliche Lebensqualität für den Patienten, sowie die weitere Teilhabe am beruflichen und sozialen Leben zu erhalten. Trotz dieser chronischen Erkrankung der Atmungsorganen soll Herr Jökro ermöglicht werden wieder ein einigermaßen normales Leben zu führen. Mittelfristig wird hausärztlicher seits eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben und damit eine Sicherung der Selbstversorgungsfähigkeit in der häuslichen Umgebung angestrebt. Von Seiten der orthopädischen Erkrankung kann bei Zustand nach TEP und bleibenden Trendelnburg Hinken, durch eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme keine Verbesserung erzielt werden. Von Seiten der Lungenproblematik ist zu erwarten, dass eine deutliche Verbesserung erreicht werden kann, zum Herr Jökro motiviert und engagiert eine geplante Rehabilitation antreten wird. Unter den oben beschriebenen Gesichtspunkten würden wir eine positive Bescheidung des Widerspruchs sehr befürworten. Mit freundlichen Grüßen Arzt....

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jökro,

wenn Sie eine Frage zum dargestellten Sachverhalt haben sollten, können Sie diese gerne im Forum stellen.

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1 Antworten

Schorscham 14.07.2015 | 19:56
Ihr Arzt hat diese Stellungnahme für die DRV geschrieben und nicht für dieses Forum. Aber immerhin haben Sie ja wenigstens den Namen Ihres Arztes weggelassen.
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