Hallo,
nun sitze ich nach zwei Wochen Krankenhaus in meinem Rolli in der Reha und grüble über das Formular G820 (Informationen zum ärztlichen Entlassungsbericht) nach, in dem diverse §§ leider unvollständig genannt werden.
Bisher bin ich davon ausgegangen, daß jeder kurativ tätige Arzt die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) zu beachten hat. Nun lese ich, daß die Ärzte der Rehaklinik den Bericht an die DRV xy schicken, ohne dass ich das im Gegensatz gegenüber meinem Arzt unterbinden kann, folge ich den Erklärungen im Formular.
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage, denn den genannten §§ im Formular kann ich eine solche nicht entnehmen?
Ich frag mich auch, was die DRV xy so alles mit den Daten anzufangen gedenkt.