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Experten-Antwort

Reha frühzeitig beenden

von Lisa02.10.2019 | 17:23
1267 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich bin seit einer Woche in der Reha, in einer orthop.KLinik. Ich selbst habe die Reha beantragt und genehmigt bekommen. Ich habe seit 10 Jahren Probleme durch meine Skoliose. Nun bin ich aber auch Profisportlerin und trainiere auf einem gewissen Level, eben auch um meine Skoliose auszugleichen. Jetzt gibt es hier nicht wirklich viel Therapiemöglichkeiten für mich, es gibt zwar Trainingsgeräte, aber die sind alle chipgeführt und sehr veraltet und ich baue hier eher ab als dass es mir hilft. Ich bekomme sogar allmählich wieder vermehrt Rückenschmerzen, was ja eigentlich nicht der Sinn einer solchen Reha sein sollte. Jetzt würde ich gerne die Reha frühzeitig beenden, weiß aber nicht ob und wie, denn die Stationsärztin scheint nie verfügbar zu sein für Gespräche. Ich habe bisher nur gelesen, dass es Probleme beim frühzeitigen Beenden geben kann, wenn die Krankenkasse die Reha gefordert hat, nicht aber, wenn man selbst den Rehaantrag gestellt hat. Kann ich den Aufenthalt einfach frühzeitig beenden? Natürlich versuche ich mit den behandelnden Ärzten vorher zu sprechen, aber ich sehe hier keine Verbesserung durch die Therapie, geschweige denn einen Therapieerfolg.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Lisa,

ein Abbruch einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist grundsätzlich möglich.

Bevor Sie die medizinische Rehabilitationsleistung abbrechen, sollten Sie aber vorher das Gespräch mit dem behandelnden Arzt in der Rehabilitationseinrichtung suchen, um mit ihm die Probleme zu besprechen. Unter Umständen lassen sich diese auch im Rahmen dieser Rehabilitationsmaßnahme lösen. Der Arzt kann außerdem entscheiden, ob Sie die Rehabilitationsmaßnahme eventuell gesundheitsbedingt abbrechen müssen. Falls Sie die Rehabilitationsmaßnahme trotzdem beenden, sollten Sie unverzüglich den Rehabilitationsträger über den Abbruch informieren. Die Gründe , die zum Abbruch der Rehabilitationsleistung geführt haben sind schriftlich darzulegen.

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4 Antworten

JTam 02.10.2019 | 17:39
Man kann Sie nicht "einsperren", siehe auch hier: https://www.vdk.de/deutschland/pages/gesundheit/71816/welche_fol…
Lisaam 08.10.2019 | 15:25
Hallo, was für Konsequenzen hätte denn dann ein Abbruch? Müsste ich Kosten übernehmen? Denn wie gesagt, ich habe die Reha ja selbst beantragt und nicht auf Anraten der KK. Oder ist das alles nur reine Formaliensache in dem Fall? Ich habe auch keine Erwerbsminderungsrente beantragt oder so etwas.
Kaiseram 08.10.2019 | 15:45
was für Konsequenzen hätte denn dann ein Abbruch? Müsste ich Kosten übernehmen? Denn wie gesagt, ich habe die Reha ja selbst beantragt und nicht auf Anraten der KK. Oder ist das alles nur reine Formaliensache in dem Fall? Ich habe auch keine Erwerbsminderungsrente beantragt oder so etwas.
Allerdings könnte es sein, dass ein späterer Reha-Antrag gründlicher geprüft wird. MfG
Reine Mutmaßungen eines chronischen Pessimisten.
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