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Experten-Antwort

Reha gehabt.....jetzt stationäre Traumatherapie von Nöten

von Manu S.12.10.2014 | 16:04
1265 Ansichten
5 Antworten

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Hallo Ihr lieben Leute Ich hatte dieses Jahr bereits eine medizinische Reha. Dort sollte meine Arbeitskraft wieder hergestellt werden. Aus dieser Reha bin ich krank entlassen worden. Dort wurde erstmal fest gestellt, dass ich dringendst eine stationäre Traumatherapie benötigen würde. Meine Frage: Wer übernimmt jetzt die Kosten dafür? Und kann ich überhaupt in nächster Zeit so etwas in Anspruch nehmen? Mittlerweile erhalte ich befristet volle Erwerbsminderungsrente und bin in der gesetzlichen KK ausgesteuert, aber über die Beihilfe meines Mannes und einer privaten Zusatzversicherung krankenversichert. Vielen Dank fürs Lesen . Ich hoffe jemand hat einen Rat für mich. Liebe Grüße Manu

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.10.2014 | 06:59

Hallo Manu S. ,

die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers beurteilt sich grundsätzlich an der Frage, inwiefern eine gefährdete oder bereits geminderte Erwerbsfähigkeit durch weitere Leistungen wieder hergestellt werden kann.

Diese Umstände können abschließend wohl nur nach entsprechender Prüfung im Rahmen eines Antragsverfahrens eben durch den Rentenversicherungsträger festgestellt werden, stellen Sie hierzu also bitte einen entsprechenden Antrag.

Ergibt die Prüfung des RV-Trägers, dass aus medizinischer Sicht zwar ein Bedarf besteht, die Erwerbsfähigkeit derzeit aber nicht hergestellt werden kann, kann eine Weiterleitung an den dann zuständigen Leistungsträger erfolgen– in der Regel also die Krankenkasse, die in der Folge prüft, ob und welche Leistungen in Betracht kommen.

4 Antworten

KSCam 12.10.2014 | 18:21
Die DRV wird wohl nicht zuständig sein - ergo: verhandeln Sie mit der Krankenkasse über die Bezahlung notwendiger Therapien.
Herz1952am 12.10.2014 | 20:04
Hallo KSC, soweit mir bekannt ist - und ich habe das schon selbst mitgemacht - ist bei befristeter EM-Rente die Rentenversicherung zuständig. Erst bei EM-Rente auf unbestimmte Zeit ist es die Krankenkasse der "Rentner". Sie ist allerdings "Beihilfe" versichert (wo?) und hat eine private Zusatzversicherung. Das dürfte aber nicht unbedingt über diese Versicherungen laufen, denn bei voller EM-Rente müsste sie eigentlich pflichtversichert in der Krankenkasse der Rentner sein. Vom Übersteigen der Beitragsbemessungsgrenze mal abgesehen. Oder? Hallo Manu S. vielleicht können Sie die Beihilfeversicherung näher beschreiben. Sie können sich natürlich auch an die Krankenkasse wenden. Wenn diese sich nicht für zuständig hält, geht es wahrscheinlich gleich zur RV. Herz1952
EM-Rentneram 12.10.2014 | 21:12
Meines Wissens kann man/Frau als befristete EM-Rentnerin eine stationäre Traumatherapie auch in einem Krankenhaus in einer psychiatrischen Station machen. Dafür ist eine Krankenhauseinweisung und eine Kostenübernahmeerklärung der KK nowendig. Einfach mal googlen, welche Krankenhaus soetwas anbietet. Bei Krankenhausbehandlung hat der gesetzlich Krankenversicherte freie Einrichtungswahl.
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