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Experten-Antwort

Reha genehmigt, Altersantrag gestellt

von Hol07.06.2021 | 11:37
1204 Ansichten
2 Antworten

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Durch Corona wird die Reha erst Nov/ Dez stattfinden.Von Drv im März genehmigt. Durch Druck KK werde ich Altersrentenantrag stellen. Darf ich Reha trotzdem antreten? Vielen Dank für Antwort.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.06.2021 | 12:14

Hallo Hol,

in Ihrem Bescheid über die BEwilligung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation müssten Sie auch Ausführungen zum Antrag auf Altersrente finden.

Grundsätzlich gilt ein Antrag auf Altersrente - im Bereich der Rentenversicherung - als Ausschlussgrund, sodass eine Leistungsgewährung eigentlich nicht in Betracht käme (ausgenommen hiervon sind bösartige Krebserkrankungen). Sofern die DRV Ihnen aber bereits einen entsprechenden Bewilligungsbescheid erteilt hat und Sie danach erst einen Antrag auf Altersrente stellen, wird die Reha üblicherweise dennoch durchgeführt (ausgenommen man ist privat krankenversichert) und dann im Nachgang seitens der DRV gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse ein Erstattungsanspruch für die durchgeführte Leistung geltend gemacht...sodass Sie also ganz normal die Reha durchführen und eigentlich von der Erstattungsmodalitäten im Hintergrund gar nichts mitbekommen.

1 Antworten

Siehe hieram 07.06.2021 | 13:13
Hallo Hol, in welcher Form hat die KK 'Druck' ausgeübt? Die KK kann Sie nicht einfach auffordern, eine (vorgezogene) Altersrente zu beantragen. Sie kann aber, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen so gravierend sind, dass die KK eine Erwerbsminderung vermutet, Ihr Dispositionsrecht einschränken. Das würde dann bedeuten, dass Sie den Rehaantrag nicht wieder zurücknehmen dürfen, ohne dies mit der KK abzusprechen. Denn sollte in der Reha festgestellt werden, dass Sie nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erwerbsfähig sind, kann der Rehaantrag auch als Rentenantrag 'umgedeutet' werden. Wenn aber eine Erwerbsminderung vorliegt, können Sie Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben. Und diese dürfte dann aufgrund der Zurechnungszeit höher sein als eine vorgezogene Altersrente. Da Ihnen die Reha bewilligt wurde, sieht die DRV aber offenbar noch eine Chance, damit eine Erwerbsminderung zu verhindern bzw. eine Verschlechterung zu verzögern. Und wenn Sie nicht schon so alt sind und die notwendigen Beitragsjahre erfüllt haben, um eine abschlagsfrei Rente zu erhalten (die dann wiederum höher ausfallen kann als eine EM-Rente weil kaum Zurechnungszeit aber Abschläge) oder die Regelaltersrente, sollten Sie nicht ohne weitere Beratung einen Rentenantrag stellen. Die Aufforderung der KK haben Sie letztendlich erst einmal erfüllt, in dem Sie einen Antrag auf Reha gestellt haben. Lesen Sie hierzu auch die hinter nachfolgenden Links stehenden Informationen und/oder lassen Sie sich noch von Ihrer zuständigen DRV (telefonisch) beraten. Viel Erfolg und alles Gute! https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/auch-bei-langer-krank… https://www.rechtsanwalt-koeper.de/blog/artikel/krankenkasse-auf… https://www.echo-online.de/wirtschaft/verbrauchertipps/krankenka…
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