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REHA-Gutachten

von Hermi29.08.2007 | 11:23
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34 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann ist z.Z. in einer Reha von der LVA aus, seid März 2003 ist er Krank (LWS) nach 2 OP's ständige Schmerzen. Seid Okt. 2004 bezieht er Rente wegen voller Erwerbsminderung befristet immer auf 1 Jahr, diese läuft zum 30.09.07 aus, nach neuem Antrag wurde er in eine Reha geschickt, dort soll er fit gemacht werden, jetzt hat man ihm gesagt das er als vollschichtig Arbeitsfähig entlassen werden soll. mit der Aussicht leichte Tätigkeiten ohne schweres heben (max 5 kg), bücken, tragen usw. auszuführen. Kann man das einfach so nach einer 4 1/2 jährigen Krankheitsgeschichte machen. Er ist an manchen Tagen kaum in der Lage sich länger als 1 h auf den Beinen zu halten, hinzu kommen noch die starken Schmerzmittel. Arbeiten zwischen 3 - 4h wären evt. noch denkbar. Das kann doch nicht das Ziehl einer Reha sein, wo bleibt da der Mensch?

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Für die Beurteilung des verbliebene Leistungsvermögen ist der Rentenversicherungsträger nun mal auf die Beurteilung der Ärzte

angewiesen. Sollte die Weitergewährung der Rente nun letztendlich abgelehnt werden, haben Sie ja die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen. Aber warten Sie doch erst mal die Entscheidung ab.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Zu diesem Thema eine nützliche web-site:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/default.asp?RowCt=100&Sort=1

32 Antworten

Nixam 29.08.2007 | 12:18
Selbstverständlich ist es möglich, die Rente nach1,5 Jahren zu beenden,wenn aus dem Entlassungsbericht eine Besserung hervorgeht. Warten Sie aber ersteinmal ab. Die Entscheidung über eine mögliche Weitergewährung der Rente trifft nicht die Reha-Klinik, sondern der Rententräger. Ihr Mann hat doch jetzt erstmal einen Rentenweitergewährungsantrag gestellt. Daraufhin ist erstmal in die Reha geschickt worden. Sollte er eine REntenablehung - Weitgewährungsablehnung - erhalten, so kann er dagegen Widerspruch erheben. Ausserdem haben Sie uns garnicht verraten, wie alt Ihr Mann ist. Das spielt bei der Entscheidung über die Weitergewährung der Rente ebenfalls eine Rolle. Auf jeden Fall: Rentenbescheid abwarten und dann mit dem Hausarzt sprechen und Widerspruch erheben. Sozialgerichtsklagen in der ersten Instanz sind kostenfrei.
Nixam 29.08.2007 | 12:31
Der RV-Träger entscheidet unter Würdigung der Gesamtzusammenhänge und damit auch dieser von Ihnen genannten Daten: 46 Jahre alt, Maurer, körperlich anspruchsvolle Tätigkeit, Schmerztherapie und 4,5 Krankheitsjahre etc. Deshalb gilt: Abwarten und Tee trinken! Warten Sie die Entscheidung des RV-Trägers ab. Es bestehen gute Chancen auf Weitergewährung der Rente oder es wird eine Umschulung etc vorgeschlagen.
Hermiam 29.08.2007 | 12:25
Mein Mann wird im Sept. 46 Jahre und ar (ist ) von Beruf Maurer. Er macht seid ende 2004 eine Schmerztherapie und ist seid 4,5 Jahren Krank
Hermiam 29.08.2007 | 13:22
leider hat man schon zu viel schlechtes von den Reha-Gutachtern (Ärzten) gehört, für eine Umschulung ist mein Mann zu alt, das hat man Ihm bereis gesagt. Das Arbeitsamt ist ebenfalls der Meinung das er nicht vermittelbar ist mit seiner Vorgeschichte und den beschwerden, also bleibt nur Harz 4 und dafür verdiene ich zu viel. Das heißt bei einer Ablehnung der Rente stehen wir vor einem finanziellen Ruin, denn kurz vor dem 1. Bandscheibenvorfall haben wir uns ein Haus gekauft dessen Finanzierung so schon kaum zu bewältigen ist. Dem Rentenversicherungsträger ist das doch egal,oder, wenn im Gutachten steht "vollschichtig" dann seh mal zu wie du zurecht kommst.
Chrisam 29.08.2007 | 14:30
Interressant zu lesen ich habe einen bandscheibenvorfall bin nicht operiert und fast 1 jahr krank! habe nun eune reha 4 wochen gemacht und wurde orthopedisch gesundgeschrieben obwohl das problem nicht behoben ist! bin jetzt 4 wochen in einer wiedereingliederung und stelle fest das es nicht geht auch ich kann mich täglich nicht ohne schmerzen länger als eine std auf den beinen halten nicht mal sitzen! mein arbeitgeber wird mir kündigen wenn es nicht besser wird, was soll ich tun? bekomme ich rente? wie lange dauert es und dann sagte er er würde mich gern behalten es gäbe die möglichkeit einer rente für 1 jahr das wäre auch der zeitraum in dem laut ärzten meine schmerzen weggehen sollten durch meine therapien und sport was ich ja weiter machen. ich beantrage dieses nun schriftlich habe aber nur noch 2 wochen eingliederung schafft es die rva bis dahin? meine gesammte zukunft hängt davon ab und eine andere tätigkeit ist leider genauso wenig möglich
Hermiam 29.08.2007 | 14:32
sorry, ich wollte niemanden zu nahe treten, natürlich war der Rentenversicherungsträger für meinen Mann da, deshalb verstehe ich ja auch die jetzigen Aussagen der Reha-Ärzte nicht, die Nerven liegen einfach blank und in der Reha-Klinik hat es den Anschein als stünde die Entscheidung bereits seid dem 4. Tag fest. Glauben Sie mir der Genesungsfaktor tritt da in den Hintergrund und die teuren und guttuenden Anwendungen velieren Ihre Wirkung weil der selische Druck zu hoch ist. Na ja jetzt warten wir erst mal ab.
Helferinam 29.08.2007 | 14:21
So kann man das weiß Gott nicht sagen. Dem Rentenversicherungsträger ist mit Sicherheit nicht egal, was mit Ihrem Mann passiert. Natürlich muss er sich auf die Aussage verlassen, die die Ärzte machen. Dafür haben diese schließlich eine medizinische Ausbildung gemacht. Woher soll der Rentenversicherungsträger denn wissen, ob die Aussage des Arztes der Klinik zu 100 % stimmt. Das kann man nun wirklich nicht dem Rentenversicherungsträger anlasten. Dafür haben Sie ja schließlich die Möglichkeit des Widerspruchs. Dort kann der Vorgang mit neuen medizinischen Unterlagen von ANDEREN Ärzten erneut aufgerollt werden. Bei einem Rentenversicherungsträger arbeiten schließlich auch nur ganz "normale" Menschen wie Du und ich. Diese müssen sich nunmal an das Gesetz und ihre Vorgaben halten. Diese für etwas verantwortlich zu machen, für das sie überhaupt nichts können, ist meines Erachtens nicht nur nicht richtig, sondern ziemlich unfair. Natürlich ist es immer die einfachste Lösung über den Rentenversicherungsträger zu schimpfen. Und das setzt sich natürlich in jedem "Kaffeekränzchen" weiter fort. Positive Erfahrungen erzählt niemand weiter. Ich jedenfalls habe nur die Besten Erfahrungen mit der Rentenversicherung gemacht. Dort hat niemand die Einstellung "Sieh doch zu wie Du klarkommst." Und das schon zu sagen, bovor eine Entscheidung überhaupt gefallen ist!! Die letzten Jahre konnten sie sich schließlich auf auf die Rentenversicherung verlassen oder nicht??
Helferinam 29.08.2007 | 14:42
Hallo Chris, eins vorweg. Eine Entscheidung des Rentenversicherungsträgers innerhalb von 2 Wochen ist so gut wie unmöglich. Natürlich können Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragen, wenn Sie sich für erwerbsgemindert halten. Die Feststellung einer solchen EM obliegt dann dem Rentenversicherungsträger. Dieser entscheidet aufgrund der eingereichten ärztlichen Unterlagen, eventuell nach einer Untersuchung durch die Begutachtungsstelle. Die Reha und die Wiedereingliederung werden vermutlich auch bereits durch den Rentenversicherungsträger finanziert. Somit liegen diesem dann auch bereits ärztliche Unterlagen vor, die er berücksichtigen kann. Es ist vielleicht auch noch zu erwähnen, dass ein Rentenversicherungsträger - wenn er während oder nach einem Reha-Verfahren von sich aus eine Erwerbsminderung feststellt - den Versicherten zur Rentenantragstellung auffordert. Er will, dass Versicherte ihren Rechtsanspruch auch bekommen!! Das in den nächsten 2 Wochen geregelt zu bekommen ist wie schon gesagt schwierig. Zunächst muss ein formeller Rentenantrag gestellt werden (am besten im Versicherungsamt Ihrer Stadtverwaltung). Bis dieser beim RV-Träger vorliegt, dauert es schon etwas. Dann sind eventuell Untersuchungen oder Anforderungen von Befunden nötig. Eventuell muss Ihr Versicherungskonto noch geklärt werden. Es ist ja neben dem medizinischen Aspekt ebenso fraglich, ob Sie die Versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Rente erfüllen.
Mam 29.08.2007 | 14:46
Die Rentenversicherung schafft es mit 100%iger Sicherheit nicht, innerhalb von 2 Wochen über Ihren EM-Rentenantrag zu entscheiden...
Unbekanntam 29.08.2007 | 16:53
Hallo Hermi, ich kann Ihre Ängste gut verstehen. Ein kranker "Mann" und die Schulden. Da kommt man sehr schnell ins verzweifeln. Wie auch schon gesagt wurde, machen die Gesetze nicht die Behörden, sondern die Politiker im Bundestag. Leider hat der Gesetzgeber der Rentenversicherung keine Möglichkeit gegeben, die finazielle Gesamtsituation zu beurteilen. Was ich Ihnen rate ist: Erst einmal den Bescheid abwarten. Sollte es eine Ablehnung sein, haben Sie einen Monat Zeit dagegen Widerspruch einzulegen. Hierbei würde ich eine Kopie sämtlicher dem medizinischen Dienst der Rentenversicherung vorliegenden Unterlagen anfordern und in den Widerspruch reinschreiben, dass die Begründung des Widerspruchs durch Ihre(n) behandelnden A(e)rzt(e) nach Auswertung dieser Unterlagen folgt. Ich denke, es ist besser, wenn ein Arzt eine Gegendarstellung schreibt. Schließlich sind Sie und auch der Rentenberater nicht der Fachmann. Sollte der Widerspruch abglehnt werden, haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einzureichen. Wie das Gerichtsverfahren ausgeht, kann natürlich niemand sagen. Sicherlich ist es aber nicht verkehrt, sich fachliche Unterstützung von Sozialverbänden wie z. B VdK zu holen. Natürlich sind die Richter auch keine Ärzte, aber zumindest kann der Richter veranlassen, dass ein vom Gericht bestellter Gutachter nochmal die Situation bewertet. In diesem Sinne, toi toi, und halten Sie uns auf dem Laufenden.
DeFeliceam 29.08.2007 | 19:26
Hallo Helmi, viele Beiträge keine befriedigenden Ant- worten. Die in demutsvoller Haltung vor- genannten Beiträge bringen Sie keinen Schritt weiter. Deshalb rate ich Ihnen aus meiner Sicht zu folgender Vorgehens- weise: 1. Der Reha-Arzt kann ihrem Mann nicht bescheinigen, dass er auf dem allge- meinen Arbeismarkt noch leichte Tätig keiten ausüben kann, denn dazu ist er nicht befugt, das können nur Arbeits- markt- und berufskundliche Sachver- ständige. 2. Ihr Mann soll den Reha-Arzt nicht von der allgemeinen Schweigepflicht ent- binden, dann erfährt ihr Mann als Erster von dem Inhalt des Entlassungs berichtes, den er dann, nach Prüfung immernoch der DRV zur Verfügung stel- len kann. 3. Bei Gutachten zu EM-Renten und Gut- achten zur Fragen der Rehabilitation geht es um die Feststellung der Leis- tungsfähigkeit. Die Leistungsfähig- keit muss so deutlich beschrieben werden, dass das Gutachten vor jedem Gericht bestand hat. Nur die Prüfung der körperlich/geistigen Funktionen ist Aufgabe des Mediziners. Alle Fra- gen betreffend eines Anforderungspro- vil des allgemeinen Arbeitsmarktes, obliegt nicht dem Arzt (auch nicht einem Reha-Arzt oder sozialmedizini- schem Gutachter der DRV), sondern nur den berufskundlichen Sachverständigen die auch das Anforderungsprofil der Tätigkeiten des allgemeinen Arbeits- marktes kennen und auch definieren können. Die Feststellung des Reha-Arztes, ihr Mann könne wieder leichte Tätigkeiten unter Einschränkungen auf dem allgem. Arbeitsmarkt verrichten, ist unzulässig und falsch,weil es auf eine Diffenzie- rung nach leicht/mittelschwer/schwer nicht ankommt, sondern nur darauf, ob es auf dem Arbeitsmarkt eine Tätigkeit gibt, die ihr Mann ausüben kann. Ob eine Arbeit leicht ist, hängt nicht nur von der Art der Verrichtung, sondern auch von Dauer und Frequenz der Beanspruchung ab. Dies kann kein Arzt beurteilen, son- dern nur die speziellen Arbeitsmarkt- u. berufskundlichen Sachverständigen, die aufgrund ihrer Ausbildung und Berufser- fahrung den Vergleich von Leistungspro- fil und Anforderungsprofil des Arbeits- marktes beurteilen können. Sie können jederzeit im Antrags- und im Widerspruchs- und sogar im Klageverfah- ren mit dieser Argumentation, die Fest- stellung eines medizinischen Gutachters, in Bezug auf das "Restleistungsvermögen" rechtlich (juristisch) aushebeln. Dazu fehlt den ärztlichen Gutachtern jedwede Kompetenz. Desweiteren schreiben Sie, ihr Mann lei- det unter starken Schmerzen seit 2004. Wurde bei ihrem Mann, ein "chronisches Schmerzsyndrom" als eigenständige Krank- heit ärztlicherseits diagnostiziert. Wenn nein, beantragen Sie oder ihr Mann, ein schmerzmedizinisches Guachten. In einem solchen Gutachten wird festge- stellt, ab wann der "chronifizierte Schmerz" besteht. Auch dies ist ein rentenrechtlich wichtiger Grund, weil die Festlegung von "betriebsunüblichen" Pausen, mit dazuführen kann, dass eine volle Erwerbsminderungsrente unbefristet bei ihrem Mann vorliegen könnte. In den Leitlinien für die Sozialmedizinischen Leistungsbeurteilungen bei Bandscheiben u. bandscheibenassortierten Erkrankungen findet sie auf Seite 18 der Beurteilung betriebsunüblicher Pausen: "Besteht auf Grund anhaltender schwerer Schmerzen trotz adäquater medikamentöser Therapie und ergonomisch angemessener Ausstattung des Arbeitsplatzes die Not- wendigkeit die Wirbelsäule durch Liege- pausen zu entlasten, ist das Leistungs- vermögen auch für den allgemeinen Ar- beitsmarkt aufgehoben". Sollten Sie weitere verfahrensrechtliche Erläuterungen wünschen, wenden Sie sich weiterhin an dieses Forum respektierlich an ihren Rechtsbeistand, oder aber rech- erchieren Sie in diesem Forum unter dem Suchbegriff "Wissender" oder "Sozial- rechtskundiger", der ihnen dazu präzise und abgefaßte Expertisen, insbesondere über sozialmedizinische Begutachtung u. Reha-Entlassungsberichte brilliant vor- getragen hat.
DeFeliceam 29.08.2007 | 21:10
Hallo Helmi, wenn der Reha-Entlassungsbe- richt vorliegt, soll ihr Mann di- rekt Widerspruch einlegen, denn solange er sich im Wider- spruchs- oder sogar im Klage- verfahren befindet, muss die DRV die Rente weiterbezahlen. Allerdings wenn Ihr Mann im Widerspruchs- u. womöglich in einem Klageverfahren nicht obsiegt, muss er die Renten- zahlungen an die DRV zurück- bezahlen.
dirkam 29.08.2007 | 23:34
Könnten Sie bitte dies mit der Rentenweiterzahlung beim Auslaufen der Zeitrente näher erläutern?? Im Voraus vielen Dank
DeFeliceam 30.08.2007 | 00:18
Wird Ihnen eine gewährte Rente wieder entzogen, muss der Leistunsträger ein Verfahren nach § 48 SGB X formell gegen Sie einleiten. In diesem Verfahren wird Ihnen von sei- ten des Leistungsträgers rechtliches Gehör gewährt, in Form der Anhörung. Wird ihrem Begehren nicht stattgegeben, und die Rente dennoch entzogen, haben Sie die Möglichkeit gegen den materiell- rechtlich gegen sie gerichteten Bescheid das Rechtsmittel des Widerspruchs einzu- legen. Wird auch ihrem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie Klage vor dem SG einreichen. Bis zur endgültigen Entscheidung im Wi- derspruchs- u. im Klageverfahren, muss der Leistungsträger Ihnen die Rente wei- terzahlen. Obsiegen sie nicht, müssen Sie die zuviel gezahlte Rente wieder an den Leistungsträger zurückzahlen.
Erfahreneram 30.08.2007 | 01:03
..............und das könnte Sie finanziell ruinieren. Angenommen, Ihre Rente beträgt 1000 € monatlich. Das Widerspruchs-/Klageverfahren dauert 12 Monate - (oder länger !). Dann müssten Sie, sollten Sie verlieren, satte 12.000 € - (oder mehr !) zu Unrecht erhaltene Rente erstatten. Wovon wollen Sie das tun, wenn Sie künftig auf Sozialhilfe oder einen unqualifizierten Billig-Job angewiesen sind ? Ich würde mir sehr genau überlegen, ob sich ein Widerspruch oder eine Klage gegen den Entziehungsbescheid wirklich lohnt ! Denn grundlos werden keine Renten entzogen, auch wenn die Betroffenen das regelmäßig anders sehen.
Helferinam 30.08.2007 | 07:45
Die aufschiebende Wirkung gilt nicht mehr im Klageverfahren!! Während des Widerspruchsverfahrens muss die Rente weitergezahlt werden; zum Schutze des Versicherten/Rentner jedoch nicht mehr im Klageverfahren (§ 86 a Absatz 2 SGG).
Hermiam 30.08.2007 | 08:00
Hallo DeFelice, vielen Dank für die Ihre fachmännischen Ratschläge, mein Mann ist seit Okt. 2004 in schmerztherapeutischer Behandlung, es hat fast 1,5 Jahre gedauert bis er mit den Medikamenten so eingestellt war das er sagen kann, "so kann ich mit den Schmerzen leben und umgehen" Die Ärzte in der Reha sind ständig an Ihm dran die Medikation zurück zu setzen, doch das geht nicht so einfach da sich um eine Opioidtherapie handelt. Die wollen ihm ständig vormachen das eine Versteifung der Wirbel besser wäre und Ihm eine Schmerzfreiheit bringt. Das wurde allerdings auch von den 2 Bandscheiben OP's behauptet. Aber nun ist es wie es ist und mein Mann will sich nicht noch einmal unter das Messer lege, schon gar nicht für eine Wirbelversteifung. Der Rat mit der allgemeinen Schweigepflicht ent- bindung kommt leider zu spät, das war das erste was er unterschreiben sollte. aber ich glaube da die LVA die REHA veranlasst hat geht das gar nicht anders denn man hat nur nach der Krankenkasse und dem Hausarzt gefragt.
TCKam 30.08.2007 | 09:04
Hier handelt es sich doch um keine Entziehung, sondern um den Wegfall einer befristet gewährten Renten wegen Erwerbsminderung; d.h. die Rente fällt zum angegeben Zeitpunkt (hier 30.09.2007) weg. Ein Widerspruch (gegen die Ablehnung des Antrags auf Weitergewährung) kann deshalb hier keine aufschiebende Wirkung haben!!
Hartz 4am 30.08.2007 | 11:00
Wenn Sie "zuviel für Hartz 4" verdienen, haben Sie ja immerhin keine finanziellen Probleme!
egalam 30.08.2007 | 12:19
Da scheint sich ja jemand "richtig" auszukennen. Mich würde mal interessieren, ob Sie bislang 1 (ein) einziges Gutachten aus einem sozialgerichtlichen Verfahren zu Gesicht bekommen haben. Und falls ja, ob Ihnen die speziellen Fragestellungen darin an den Gutachter, der ja Arzt und nicht berufskundlicher Sachverständiger ist, aufgefallen sind. Nach dieser Logik müßten dann ja ALLE von den Sozial- und Landessozialgerichten in Auftrag gegebenen Gutachten irgendwie nicht so ganz korrekt sein... Wie gesagt, diese Gutachten werden von den Gerichten in Auftrag gegeben!
DeFeliceam 30.08.2007 | 12:55
Lieber Egal, ich hatte alle von den Sozialge richten in Auftrag gegebenen Gutachten in den Händen. Da ich aber nicht Blauäugig und Gottgegeben die Gutachten in der dargelegten inhaltlichen In terpretation angenommen habe bin ich genau mit dieser meiner Fragestellung mit neuen Beweis anträgen gegen sie vorgegan- gen. Und siehe da ich habe ob- siegt. Im Übrigen kann man sich über das Zerpflücken von medizini- schen Gutachten im Internet schlaumachen. Man kann ge- gen alle Gutachten angehen, weil sie meistens in einer stan- dartisierten Form abgefaßt sind. Man muss nur zwischen den Zeilen lesen lernen.
DeFeliceam 30.08.2007 | 13:29
noch zur Ergänzung: Die von mir geschilderte Vorge- hensweise wurde anlässlich einer Fortbildung von Anwälten im Versicherungsrecht - vom Referenten, ein OLG-Präsident, als Fall mit schwerwiegenden rechtlichen Problemen, den Anwälten vorgestellt.
egalam 30.08.2007 | 14:24
ALLE von den Sozialgerichten erstellten Gutachten? Respekt, dann haben bzw. hatten Sie ja mehr zu als der Weihnachtsmann um den 24.12. rum, wenn er alle Kinder auf der ganzen Welt beschenken muß (zumindest die christlichen oder den christlichen nahestehenden). Es ging mir auch keiner Weise um Blauäugikeit oder gottgegebene Annahme der Inhalte dieser Gutachten. So ein Gutachten kann aber doch schon ein ganz klein wenig bei der Entscheidungsfindung der Gerichte helfen, und genau die von Ihnen bemängelten Sachverhalte werden in JEDEM (medizinischen) Gutachten (ich betone nochmals: vom Gericht in Auftrag gegeben, und die beauftragten Gutachter sind nicht immer RV-Träger-freundlich, wie oft so gern behauptet wird) abgefragt. Aber das wissen Sie ja...
Hermiam 30.08.2007 | 15:07
Ich wollte mit meiner Frage keinen Rechtsstreit auslösen sondern nur Informationen und Tips erhalten
Hermiam 30.08.2007 | 15:14
Hallo Herr Harz 4, sie sind villeicht ein Scherzkekes, wenn der Abtrag für da Haus monatlich 800 € betraägt das funktioniert mit 1 Gehalt nicht. habe auch noch 2 Kinder
Mam 30.08.2007 | 17:59
So endet das bei den Themen "Reha" und/oder "Gutachten" des öfteren :-)
dirkam 30.08.2007 | 18:35
Also genauso wie im ersten Fall von Hermi - hatte mich schon gefreu-wundert
dirkam 30.08.2007 | 18:31
Und warum endet es öfters so - vieleicht weil sich viele unkorrekt behandelt fühlen
dirkam 30.08.2007 | 19:24
Bei Hartz4 übernimmt die Arge die Zinsbelastung, Grundsteuer, Wasser und Heizkosten
DeFeliceam 30.08.2007 | 21:51
Hallo Egal, man muss nicht eine akademi- sche Ausbildung haben um als Intelligent zu erscheinen. Aber man sollte wissen, wo was ge schrieben steht, damit man dort auch nachsehen kann. Genau das ist meine Maxime von der ich mich leiten lasse. Da, wie mir scheint, Sie sich im prozessualen Verfahrens- recht nicht auskennen, was keine Schande ist, sollten Sie aber soviel Sachlichkeit wal- ten lassen, und eine Meinung (Darlegung) eines Anderen, insofern respektieren (nicht akzeptieren), wenn Sie sie nicht widerlegen können. Es gibt juristische Möglichkei- ten im Verfahrensrecht bei al- len Gerichten, die man nutzen kann, wenn man weis, wie es geht. Wenn man es nicht weis sollte man sich vorher beraten lassen, und dann seine Mei- nung äussern. Nun zum Abschluss noch der Hinweis, Sie haben jederzeit das Recht einen Gutachter nach der Begutachtung von seiner Schweigepflicht zu ent binden. Ebenso können Sie sie auch jederzeit widerrufen. Sie haben als Beteiligter an einem Gerichtsverfahren jeder zeit das Recht, auch Akten- einsicht in die Gerichtsakten zu nehmen. Also wissen Sie jetzt, wie man an Gutachten kommt.
egalam 03.09.2007 | 11:57
Was genau wollen Sie mir denn nun mitteilen? Ich muß zugeben, daß ich aus Ihren Beiträgen in der Tat nicht so recht schlau werde!
Hermiam 03.09.2007 | 13:28
Hallo Dirk, wo kann man sich denn erkundigen übernimmt der Staat tatsächlich die Zinsbelastung für das Haus, ich habe das noch nie gehört, musste mich bis her, Gott sei dank, auch noch nicht damt befassen.
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