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Hallo Paschek,
Sie können Ihre Reha-Klinik an jedem Wochenende verlassen, so lange keine Anwendungen erfolgen und die Reha-Klinik hiermit einverstanden ist. Allerdings können Sie maximal 2 Familienheimfahrten im Monat als Reisekosten bei der Rentenversicherung geltend machen.
Sie sind in der Zeit der Rehabilitation entweder über Ihren Arbeitgeber rentenversichert oder über das Übergangsgeld der Rentenversicherung, sofern Sie dies gemeint haben mit Versicherungsschutz.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bezug auf Ihre unten stehende Antwort habe ich zuzüglich zu meiner An- und Abreise für eine weitere Familienheimfahrt Fahrkosten geltend machen wollen. Meine Rehaklinik in Bad Driburg sagte aber, dass nur eine Fahrkostenabrechnung für An- und Abreise geltend gemacht werden könnte. Was gilt nun? Mit besten Grüßen Bernd Antwort: Hallo Paschek, Sie können Ihre Reha-Klinik an jedem Wochenende verlassen, so lange keine Anwendungen erfolgen und die Reha-Klinik hiermit einverstanden ist. Allerdings können Sie maximal 2 Familienheimfahrten im Monat als Reisekosten bei der Rentenversicherung geltend machen. Sie sind in der Zeit der Rehabilitation entweder über Ihren Arbeitgeber rentenversichert oder über das Übergangsgeld der Rentenversicherung, sofern Sie dies gemeint haben mit Versicherungsschutz.Herzlichen Dank für die schnelle Antwort!
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