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Experten-Antwort

Reha im Teilverfahren... Bescheid dauert ewig !

von Reinhard07.08.2015 | 13:47
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Nach meinem Widerspruch gegen die Ablehnung meiner EMR hat mich die Knappschafft nochmal im Eilverfahren zur Reha geschickt. Ohne Vorwarnung bekam ich an einem Donnerstag im März 15 die "Einladung" zur Reha am darauffolgenden Dienstag 600km entfernt mich einzufinden. Der Rehabericht war 2 Wochen nach der Reha bei mir und somit wohl auch bei der Knappschaft. Ergebnis 3-6h allg. Arbeitsmarkt und für den Beruf 0-3h also wohl min. Teilrente. Nun warte ich seit Mitte April auf eine Entscheidung. Erst die Reha im Eilverfahren lt. Sachbearbeiter und nun wartest man ewig. Ist das normal ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Reinhard,

Auskünfte über die Bearbeitungsdauer bzw. über Gründe für Verzögerungen bei der Bescheidserteilung können wir Ihnen im Forum natürlich nicht geben.

Allein auf Basis einer Entscheidung über Ihr Leistungsvermögen kann allerdings ein Rentenbewilligungsbescheid i.d.R. nicht erteilt werden.

Beispielsweise müssen auch noch die Versicherungszeiten bis zum Ende des Monats des Leistungsfalles und eventuell mit dem Rentenanspruch zusammentreffende Einkünfte geklärt werden. Hierfür sind ggfs. Rückfragen beim Arbeitgeber bzw. bei Sozialleistungsträgern erforderlich, auf deren Beantwortungsdauer die DRV nur wenig Einfluß hat.

Wenden Sie sich mit Fragen zum Sachstand bzw. zu noch erforderlichen Ermittlungen bitte an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.

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7 Antworten

Schorscham 07.08.2015 | 14:18
Wenn dort wirklich steht "3 bis 6 Stunden" und nicht " 3 bis unter 6 Stunden" dann liegt wohl keine rentenrelevante Erwerbsminderung vor. Wer MINDESTENS 6 Stunden täglich arbeiten kann, ist gemäß der gesetzlichen Definition NICHT erwerbsgemindert. Rechnen Sie also besser nicht damit, dass die Knappschaft sofort Rente bewilligt.
Schorscham 07.08.2015 | 15:06
Siehe auch dort: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_… Zitat: "Für die Prüfung eines Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung wird bei dem quantitativen Leistungsvermögen die Angabe aus den 3 möglichen Kategorien 6 Stunden und mehr, 3 bis unter 6 Stunden, unter 3 Stunden arbeitstäglich benötigt...."
Reinhardam 07.08.2015 | 13:57
ups.. sollte natürlich Reha im Eilverfahren heissen
Reinhardam 07.08.2015 | 15:39
Edit - Red. Natürlich steht dort 3 bis unter 6h... oder ist euch schonmal was anderes untergekommen wo jemand stehen hatte 3-6h und es eine andere Bedeutung hatte als 3 bis unter 6h ?
Schorscham 07.08.2015 | 15:53
Wenn Sie meinen.... Trotzdem sollten Sie sich nicht zu früh freuen, weil die Einschätzung "unter 3 Stunden" subjektiv ist und vom sozialmedizinischen Dienst der Knappschaft nicht unbedingt geteilt werden muss. Und "bis 6 Stunden" kann genauso gut bedeuten: "wer 5 Stunden 59 Minuten arbeiten kann, der kann auch mindestens 6 Stunden täglich arbeiten". ;-) Ablehnungsbescheide mit ähnlicher Begründung soll es tatsächlich schon gegeben haben. Noch ein Tipp: Wenn Sie freundliche Antworten bekommen möchten, dann sollten Sie sich künftig einen freundlicheren Ton angewöhnen. Ich habe diese "kleinlichen" Gesetzes-Formulierungen nämlich nicht zu verantworten. MfG
Schorscham 07.08.2015 | 15:59
Es sollte natürlich "unter 6 Stunden heißen". (Als Edit - Red. muss ich das natürlich sofort klarstellen. ;-))
KSCam 07.08.2015 | 16:29
Spekulationen im Forum helfen nicht weiter. hier weiß keiner warum es noch nicht zu einer Entscheidung kam. Rufen Sie am Montag bei der Sachbearbeitung der KBS an, vielleicht erfahren Sie dann weiteres.
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