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Experten-Antwort

reha in der vollen Erwerbsminderung

von Mel05.06.2020 | 01:08
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3 Antworten

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Hallo Ich habe aufgrund einer neurologischen Krankheit bereits 1 reha gemacht und bin als Arbeitsunfähig entlassen worden. Nach der Zeitrente wurde erneut geprüft und ich bekam den Bescheid dauerhafte volle Erwerbsminderung. Da sich gesundheitlich momentan vieles verschlechtert und Physiotherapie etc. nicht gesteigert werden können wurde mir vom Neurologen eine erneute reha zur Stabilisierung geraten. Die Krankenkasse wurde vom Neurologen angeschrieben. Nun bekomme ich von der Rentenversicherung Post mit einem Berg an Vordrucke. Darüber steht aber Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben. Ich weiß nicht was ich tun soll und würde am liebsten alles zurücknehmen. Ist denn nun meine bereits bewilligte Rente in Gefahr? Ich bin 35 Jahre, neurologische Krankheit, Bescheid volle Erwerbsminderung bis zur Altersrente vom März 2020.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mel,

grundsätzlich überprüft Ihr Rentenversicherungsträger auch in Zukunft immer wieder einmal, ob Ihre Erwerbsminderungsrente auf Dauer weitergezahlt werden kann oder ob sich Änderungen in den Verhältnissen ergeben haben, die zu einem Wegfall der Rente führen können. Dies kann z.B. eine Verbesserung des Gesundheitszustandes sein.

Für eine mögliche Verbesserung des Gesundheitzustandes kann durch den Rentenversicherungsträger eine Rehabilitation (Leistung zur Teilhabe) durhgeführt werden.

Hierfür wurden Ihnen die entsprechenden Vordrucke zugesandt.

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2 Antworten

Fraukeam 05.06.2020 | 10:40
Ich vermute andere Gründe: Sie schreiben ja, der Neurologe hat die Krankenkasse angeschrieben, und nicht die Rentenversicherung! Ebenso dürfte klar sein, das es hier um eine spezielle Reha in einer neurologischen Klinik geht. Im Normalfall ist die Rentenversicherung zuständig für Rehas bei Menschen im erwerbsfähigen Alter. Rentner, die eine Reha wollen, bekommen aber die Maßnahme stattdessen von der Krankenkasse, und sagen wir mal vorsichtig, die Kassen stellen sich da etwas naiv, sie leiten oft diese Anträge trotzdem weiter. Kostensparen... Bei dauerhafter Erwerbsminderung also ist eigentlich der Kostenträger Ihre Krankenkasse. Die sehen das vermutlich nicht ein, weil Sie noch jung sind. Da gibts manchmal unschönes Gerangel um die Kosten. Fragen Sie einfach mal mutig nach bei der Krankenkasse, wieso der Antrag bei der Rentenversicherung gelandet ist. Sollten Sie eine Erkrankung haben, die mehr junge Menschen betrifft, z. B. MS, könnte auch helfen, Rat einzuholen bei einer Selbsthilfeorganisation. Von MS- Kranken ist mir nämlich bekannt, dass die rein medizinischen Rehas oft abgeschmettert werden von den Krankenkassen.
Fraukeam 05.06.2020 | 11:00
Als ich grad abgeschickt hatte, fiel mir die eigene Geschichte wieder ein, die allerdings 20 Jahre her ist. Damals, ich war noch nicht berentet, verfügte der MdK, ich müsse in eine ganz bestimmte neurologische Klinik. Worauf die Rentenversicherung ablehnte und mich in eine übliche Reha schicken wollte, die keine spezielle Therapie durchführte für neurologisch Kranke. Das sei Zeitverschwendung, sagten sowohl mein Neurologe wie auch der MdK. Die haben dann zusammen beschlossen, mich mit Klinikeinweisung in die Wunschklinik zu schicken, das wurde mit dem dortigen Chefarzt so abgesprochen. Meint, Sie sollten auch Ihrem Neurologen berichten, dass die Reha nun über die Rentenversicherung laufen soll. So hat er das sicher nicht gewollt. Gerade in neurologischen Kliniken gehts aber meist genauso gut über Klinikeinweisung. Es gibt ja viele schwer neurologisch Kranke, wo jeder Gedanke an Berufstätigkeit absurd wäre.
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