Hallo Mel,
grundsätzlich überprüft Ihr Rentenversicherungsträger auch in Zukunft immer wieder einmal, ob Ihre Erwerbsminderungsrente auf Dauer weitergezahlt werden kann oder ob sich Änderungen in den Verhältnissen ergeben haben, die zu einem Wegfall der Rente führen können. Dies kann z.B. eine Verbesserung des Gesundheitszustandes sein.
Für eine mögliche Verbesserung des Gesundheitzustandes kann durch den Rentenversicherungsträger eine Rehabilitation (Leistung zur Teilhabe) durhgeführt werden.
Hierfür wurden Ihnen die entsprechenden Vordrucke zugesandt.