Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Zoe,
unter dem nachfolgenden LINK finden sie die Broschüre „Medizinische Reha, wie sie Ihnen hilft“,
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/med_reha_wie_sie_ihnen_hilft.pdf?__blob=publicationFile&v=21
auf den Seiten 12 und 13 ist genau beschreiben, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Ihr Rentenversicherungsträger berücksichtigen wird.
„ Hiernach haben Sie die Wahl. Gern können Sie uns Ihre Wünsche zur Region, zum Ort oder zu einer speziellen Rehabilitationseinrichtung nennen. Bei der Auswahl der Rehabilitationsleistung und der geeigneten Einrichtung werden wir diese so weit wie möglich berücksichtigen. Voraussetzung ist, dass das Rehabilitationsziel dort mit der gleichen Wirkung und zumindest ebenso wirtschaftlich erreicht werden kann wie in einer Einrichtung, die der Rentenversicherungsträger für Sie ausgewählt hat. Ausschlaggebend für die Auswahl einer Rehabilitationseinrichtung ist also immer das Ziel der Rehabilitation – die wesentliche Besserung oder Wiederherstellung Ihrer Erwerbsfähigkeit.
Selbstverständlich berücksichtigen wir hierbei auch Ihre persönliche Lebens- und Familiensituation.
Bitte weisen Sie uns bei Antragstellung auf Ihren Wunsch hin.
Rehabilitationsleistungen werden normalerweise im Inland durchgeführt. Doch wenn Sie im Ausland eine Rehabilitationseinrichtung finden, die Ihnen Leistungen in vergleichbarer Qualität und mit gleicher Wirksamkeit kostengünstiger anbietet, kann die gesetzliche Rentenversicherung auch die Kosten für diese Rehabilitation übernehmen. Die ausländische Rehabilitationseinrichtung muss allerdings den gleichen Anforderungen, die der Rentenversicherungsträger an inländische Einrichtungen stellt entsprechen. Das betrifft sowohl das medizinisch-therapeutische Konzept als auch die räumliche und medizintechnische Ausstattung der Einrichtung. Selbst beschaffte Leistungen Grundsätzlich können Sie sich auch selbst eine Rehabilitation organisieren beziehungsweise besorgen und die entstandenen Kosten anschließend vom Rehabilitationsträger erstattet bekommen. Dies ist aber nur dann möglich, wenn
> der Rehabilitationsträger nicht in angemessener Zeit über Ihren Antrag entschieden beziehungsweise Ihnen keinen Grund dafür mitgeteilt hat oder
> eine Leistung dringend notwendig und nicht aufschiebbar ist, aber vom Rehabilitationsträger nicht erbracht werden kann oder
> Ihre Rehabilitationsleistung zu Unrecht abgelehnt worden ist.
Trifft der erste Fall zu, müssen Sie zuvor den Rehabilitationsträger auffordern, innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen über Ihren Antrag zu entscheiden, und ihm mitteilen, dass Sie sich ansonsten selbst eine Rehabilitation beschaffen.
Kann oder veranlasst er dies nicht, muss er Ihnen die entstandenen Kosten für die selbst besorgte Rehabilitation erstatten. Sie bekommen jedoch nur den Anteil Ihrer Aufwendungen zurück, der tatsächlich erforderlich war, um das Rehabilitationsziel zu erreichen. Bitte beachten Sie: Darin liegt ein gewisses Risiko für Sie. Denn Sie müssen im Vorfeld richtig einschätzen können, welche Leistungen im Einzelnen überhaupt notwendig sind.“
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