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Experten-Antwort

Reha in passive Altersteilzeit

von Karin Braun 16.05.2016 | 01:25
1711 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich bin in der passiven Phase der Altersteilzeit und leider schon einige Zeit krank. Die Altersteilzeit endet in einem Monat und danach kann ich nach 45 Arbeitsjahren mit 63 Jahren und 2 Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Ich soll aber in zwei Wochen für mindestens 6 Wochen in Reha gehen. Habe ich nach der Beendigung der Altersteilzeit bis zum Erreichen der Rente ohne Abzug(also mit 63 Jahren und 2 Monaten) für die fehlenden zwei Monate Anspruch auf Krankengeld und wenn ja, wie berechnet sich dieses?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.05.2016 | 10:39

Hallo Karin Braun,

bei Arbeitsunfähigkeit in der Freistellungsphase der Altersteilzeit ruht der Anspruch auf Krankengeld. Sie bekommen stattdessen das in der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben ausgezahlt.

Ob nach Beendigung der Altersteilzeit bei Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeldanspruch besteht und ggf. wie sich das Krankengeld berechnet, kann ich Ihnen leider nicht sagen, weil dies ein Forum der Rentenversicherung ist.

Sie sollten sich diesbezüglich an Ihre Krankenkasse wenden.

2 Antworten

nyxam 16.05.2016 | 08:55
Hallo Karin Braun, wegen des Anspruchs auf Krankengeld und dessen Berechnung wendenSie sich am besten an Ihre Krankenkasse. Meines Wissens sind wegen der Zuschläge ein paar Besonderheiten bei der Berechnung zu beachten. Wenn Sie schon "einige Zeit krank" sind: der Arbeitgeber zahlt doch auch in ihrem Fall nur für maximal 6 Wochen das Gehalt fort, so dass Sie ja evtl. bereits vor Beendigung der Altersteilzeit Krankengeld beziehen.
nyxam 16.05.2016 | 10:08
Nachtrag: Das mit der Entgeltfortzahlung ist in der passiven Phase natürlich Quatsch, sorry!
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