Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Karin Braun,
bei Arbeitsunfähigkeit in der Freistellungsphase der Altersteilzeit ruht der Anspruch auf Krankengeld. Sie bekommen stattdessen das in der Arbeitsphase angesparte Wertguthaben ausgezahlt.
Ob nach Beendigung der Altersteilzeit bei Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeldanspruch besteht und ggf. wie sich das Krankengeld berechnet, kann ich Ihnen leider nicht sagen, weil dies ein Forum der Rentenversicherung ist.
Sie sollten sich diesbezüglich an Ihre Krankenkasse wenden.
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