1. Wie medizinisch weiter zu verfahren ist, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Arzt besprechen.
2. Weiterhin besteht die Möglichkeit einen Rentenantrag wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit zu stellen. In diesem Verfahren wird dann geklärt, ob ein Rentenanspruch besteht. In diesem Verfahren ist auch die Möglichkeit der Umschulung abzuklären (Reha vor Rente).