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Experten-Antwort

Reha, Kündigung, Krankengeld

von Silver198923.08.2019 | 10:58
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, ich bin mir nicht sicher ob ich hier richtig bin. Ich bin im Juni erkrankt und war dann 6 Wochen in Reha. Dabei hat sich rausgestellt das ich meinen erlernten und ausgeübten Job nicht mehr machen darf. Mein Arbeitgeber ist von mir unterrichtet worden und erwartet von mir jetzt ein Schriftstück wo drin steht das ich nicht mehr arbeiten kann in meinem Beruf, damit er mich krankheitsbedingt kündigen kann. Bin ich verpflichtet ihm das Schriftstück zu geben, bzw. bekommt er diese Info nicht von der DRV die meine Reha bezahlt hat? Des Weiteren müsste ich nun Krankengeld von der KK bekommen. Bekomme ich das automatisch oder muss ich das beantragen? Fragen über Fragen, ich hoffe das Sie mir weiter helfen können. LG

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die ärztliche Feststellung darüber, ob Sie gesundheitlich in der Lage sind, Ihre derzeit ausgeübte Beschäftigung auszuüben oder nicht, ist im Entlassungsbericht Ihrer durchgeführten Rehabilitationsleistung dokumentiert.

Diese ärztlichen Ausführungen zu Ihren gesundheitlichen Einschränkungen gelten als besonders schützenswert und fallen unter das Sozialgeheimnis nach § 35 SGB I. Demzufolge ist es dem Rentenversicherungsträger nicht gestattet, diese Daten an Ihren Arbeitgeber weiterzugeben.

Bezüglich Ihrer Frage nach dem Krankengeld möchte ich Sie bitten, sich direkt an Ihre Krankenkasse zu wenden, um die entsprechenden Modalitäten abzuklären.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen,

wie "DRV" bereits ausgeführt hat, sind Sie nicht verpflichtet, die Ergebnisse Ihres Entlassungsberichtes der Rehabilitationsleistung Ihrem Arbeitgeber gegenüber offen zu legen.

Bei Ihren weiteren Fragen zu einer möglicherweise im Raum stehenden Kündigung handelt es sich um arbeitsrechtliche Belange, die ich hier in diesem Forum nicht zutreffend zu beantworten vermag.

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4 Antworten

Silver1989am 23.08.2019 | 14:44
Hallo zusammen, vielen Dank für Ihre schnelle Reaktion. Ich werde mich mit meiner KK in Verbindung setzen. Bezüglich des Abschlussberichtes der Reha bin ich denn verpflichten den Abschlussbericht meinem Arbeitgeber vorzulegen? Ich bin mir unsicher wie ich das zu handhaben muss. Habe ich dadurch Nachteile wenn ich den Abschlussbericht vorlege und dann gekündigt werde? VG
Silver1989am 23.08.2019 | 15:05
Okay. Wenn ich meinem Arbeitgeber den Bericht nicht vorlege dann hat dieser so gesehen auch keine Möglichkeit mich zu kündigen. Dann bleibt das Arbeitsverhältnis solange bestehen bis ich kündige oder ggf. einen Aufhebungsvertrag zustimmt?
Schadeam 23.08.2019 | 18:01
Das sind letztlich arbeitsrechtliche Details. Vielleicht hat Ihr AG auch gar kein Interesse Ihnen zu kündigen. Der könnte sich ja denken: "auch gut, solange mein MA nicht zum Arbeiten kommt, muss ich dem auch keinen Lohn zahlen und kann den quasi als passives Mitglied im Betrieb weiterlaufen lassen" - warum sollte er sich mit einer Kündigung Probleme aufhalsen, wenn dann sein lieber MA gegen die Kündigung gerichtlich vorgeht?
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