Ja! Der Grundsatz "Reha vor Rente" gilt immer. Die Deutsche Rentenversicherung ist verpflichtet die Möglichkeit der Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit durch eine Rehabilitation vor der Entscheidung über die beantragte Rentenleistung abzuklären.
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Ja! Der Grundsatz "Reha vor Rente" gilt immer. Die Deutsche Rentenversicherung ist verpflichtet die Möglichkeit der Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit durch eine Rehabilitation vor der Entscheidung über die beantragte Rentenleistung abzuklären.
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