Reha (Kur) vor Rente auch bei Folgeantrag?

von
Klausi

Hallo,
ich erhalte seit 8,5 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente und habe im letzten Herbst einen Folgeantrag gestellt. Die Rente läuft bald aus, leider habe ich noch keinen Bescheid, sondern ein 2. Gutachten wird gefordert. Alg1 ist beantragt.

Vor 2 Jahren habe ich einen Kurantrag gestellt, weil mich wieder ein Krankheitsschub nach dem anderen kam. Der Antrag wurde mit der Begründung das eine wesentliche Besserung meiner Gesundheit nicht zu erwarten sei, abgelehnt.

Nun wurde ich vom 1. Gutachter nach der Bereitschaft einer Rehamaßnahme gefragt. (Umschulung bereits vor 10 Jahren gemacht, leider trotzdem erwerbsunfähig geworden).

Selbsverständlich würde ich gerne, eine Kur in xxxx, antreten, hat es mir doch beim letzten mal 2004, vorrübergehend eine Linderung verschafft.

Könnte es sein, dass bei einem Folgeantrag nocheinmal gilt: Reha vor Rente?

Viele Grüße und Danke
Klausi

Experten-Antwort

Ja! Der Grundsatz "Reha vor Rente" gilt immer. Die Deutsche Rentenversicherung ist verpflichtet die Möglichkeit der Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit durch eine Rehabilitation vor der Entscheidung über die beantragte Rentenleistung abzuklären.

von
Klausi

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Vielleicht habe ich ja doch das Glück auf Stillstand meiner Erkrankung, durch eine Kur.

Wenn auch eine Heilung nicht möglich ist und vor 2 Jahren noch von der Unwahrscheinlichkeit einer Verbesserung der Erwerbsfähigkeit ausgegangen wurde.

Leider kann ich mir eine Kur in xxxx selbst nicht leisten. ich würde mich sehr freuen, sollten die erneuten Gutachten diesmal ergeben das Reha Sinn macht.

Die KK hatte übrigends damals auch den Antrag abgelehnt, mit der Begründung sie sei nicht zuständig weil ich eine Rente auf Zeit beziehe.
Nur, Erwerbsminderungsrenten (es steht im Bescheid nichts von Arbeitsmarkt) werden doch immer nur auf Zeit geleistet?

Hat man während des Rentenbezugs niemals Anspruch auf eine Kur?

Klausi

von
Herz1952

Bei befristeter EM-Rente ist die DRV-Bund für Reha-Maßnahmen zuständig.

Wenn die EM-Rente "auf unbestimmte Dauer" gewährt wird trägt die Krankenkasse die Reha-Kosten.

"Kur" gibt es nicht mehr, heißt jetzt grundsätzlich Reha.

Herz1952

von
Klausi

Vielen Dank, dann ist es wohl genau umgekehrt und man wollte mich abwimmeln.
:-(

Ich versuche es nochmal neu.

Klausi

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