Hallo,
ich erhalte seit 8,5 Jahren eine volle Erwerbsminderungsrente und habe im letzten Herbst einen Folgeantrag gestellt. Die Rente läuft bald aus, leider habe ich noch keinen Bescheid, sondern ein 2. Gutachten wird gefordert. Alg1 ist beantragt.
Vor 2 Jahren habe ich einen Kurantrag gestellt, weil mich wieder ein Krankheitsschub nach dem anderen kam. Der Antrag wurde mit der Begründung das eine wesentliche Besserung meiner Gesundheit nicht zu erwarten sei, abgelehnt.
Nun wurde ich vom 1. Gutachter nach der Bereitschaft einer Rehamaßnahme gefragt. (Umschulung bereits vor 10 Jahren gemacht, leider trotzdem erwerbsunfähig geworden).
Selbsverständlich würde ich gerne, eine Kur in xxxx, antreten, hat es mir doch beim letzten mal 2004, vorrübergehend eine Linderung verschafft.
Könnte es sein, dass bei einem Folgeantrag nocheinmal gilt: Reha vor Rente?
Viele Grüße und Danke
Klausi