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Experten-Antwort

Reha kurz vor Renteneintritt

von Klaus Dieter Lücke20.01.2017 | 10:31
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3 Antworten

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Ich bin im Januar1954 geboren und könnte ab dem 01.06.2017 für sehr lang Versicherte Abschlagfrei in Rente gehen. Nun bin ich seit Oktober arbeitsunfähig geschrieben und bekomme seit Dezember Krankengeld. Meine Krankenkasse hat mich jetzt aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen, da sonst mein Krankengeld ab dem 01.04. gestrichen würde. Meine Absicht war im Februar sowiso einen Antrag auf Altersrente zu stellen. Jetzt habe ich gehört, dass bei Ablehnung der Reha der Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt wird. Bezieht sich dann der Antrag auf eine EU Rente oder wird der Antrag für Altersrente gestellt, da nur noch kurze zeit bis zum möglichen Rentenantritt besteht. Das Gefühl der Schikane bei dieser Aktion kann ich nicht so ohne weiters verdrängen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus Dieter Lücke,

die Antragsumdeutung erfolgt in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, aber nur dann, wenn im Rahmen der Begutachtung durch den Rentenversicherungsträger auch Erwerbsminderung festgestellt wird. Arbeitsunfähigkeit heißt noch lange nicht, dass auch Erwerbsminderung vorliegt. Wir empfehlen Ihnen den Altersrentenantrag im Februar zu stellen und die Antragsbestätigung bei der Krankenkasse einzureichen. Letztendlich entscheidet aber die Krankenkasse darüber, ob sie bezogen auf ihren absehbaren Altersrentenbeginn von einem vorherigen Rehaverfahren absieht.

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2 Antworten

???am 20.01.2017 | 12:29
Die Antragsumdeutung erfolgt in einen EM-Rentenantrag. Ich persönlich würde bereits jetzt den Altersrenten-Antrag stellen und mir das bestätigen lassen. Diese Bestätigung würde ich (in Kopie) an die Krankenkasse schicken und um Mitteilung bitten, ob die Aufforderung zurückgenommen wird und ich keine Reha beantragen muss. Normalerweise sind die Krankenkassen dann vernünftig und verzichten auf den Reha-Antrag. Falls Sie Pech haben, müssen Sie den Antrag trotzdem stellen. Ich würde mir aber beim Ausfüllen nicht allzu viele Mühe geben. Wichtig ist vor allem der Vermerk "Altersrente ab 01.06.17 beantragt". Der Reha-Antrag sollte daraufhin abgelehnt werden, ohne dass eine medizinische Überprüfung erfolgt.
=//=am 20.01.2017 | 12:57
Ich stimme @??? zu. Nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI besteht ein Ausschlußgrund, wenn Sie eine Altersrente beziehen oder BEANTRAGT HABEN. Manche Krankenkassen haben Verständnis für dieses Vorgehen, andere halt nicht. Bei Ihnen dürfte Ersteres zutreffen, da Sie ja erst seit Dezember 2016 KG beziehen. Wenn Sie einen guten Draht zur KK haben, könnten Sie sich ja erst mal erkundigen. Falls man dann doch auf einem Reha-Antrag bestehen, stellen Sie sofort den AR-Antrag. Dieser wird dann von der DRV aus obigem Grund abgelehnt.
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