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Reha maßnahme

von Ulrich11.06.2009 | 17:35
1253 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe vor 2 Wochen eine stationäre Rehmaßnahme wegen eines Bandscheibenvorfalls beendet. Vor der Reha war ich ca. 4 Monate arbeitsunfähig. Mein Hausarzt hat mich auf Emfehlung des Rehaarztes 1 Woche nach der Reha wieder arbeitsfähig geschrieben. Nach Aufnahme meiner Arbeit habe ich jetzt schon wieder starke Beschwerden und müßte dringend wieder in ärztliche Behandlung. Wie verhällt sich die Krankenkasse wenn ich wieder arbeitsunfähig werde ? Ich bin 61 Jahre alt Im Vorraus vielen Dank

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

1.) Antwort zu Beitrag von Ulrich:

Sofern Sie aufgrund der erneuten Arbeitsunfähigkeit wieder Krankengeld beziehen hat die Krankenkasse die Möglichkeit Sie nach §51 SGB V erneut zur Antragstellung auf eine Rehabilitation aufzufordern.

Der Rentenversicherungsträger prüft dann, ob eine erneute Maßnahme in Betracht kommt oder der Antrag in einen Rentenantrag umzudeuten ist.

Eine Aufforderung zur Rentenantragstellung seitens der Krankenkasse ist nicht zulässig.

2.) Antwort zu Beitrag von Anaid - Begleitperson KIHV

Sofern Sie im Antrag auf Kinderheilverfahren Ihre Teilnahme als Begleitperson nicht mit beantragt haben, sollten sie dies unter Darlegung von Gründen nachholen.

Sollte der Antrag bereits gestellt worden sein empfehle ich Ihnen sich nochmals mit dem Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzten und den Sachverhalt zu klären.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Ulrich,

sofern Ihr erneuter Rehabilitationsantrag dann tatsächlich in einen Rentenantrag umgedeutet wird, erhalten Sie durch den Rentenversicherungsträger ein Aufforderungsschreiben, innerhalb der nächsten (in der Regel) 4 Wochen den formellen Rentenantrag zu stellen. Sofern KEIN formeller Rentenantrag innerhalb dieser Frist von Ihnen gestellt wird, erfolgt ein Ablehnungsbescheid.

Somit werden Sie duch den Rentenversicherungsträger nicht gezwungen in Rente zu gehen.

Allerdings erhält Ihre Krankenkasse jeweils eine Mehrfertigung des Aufforderungsschreibens zur formellen Rentenantragstellung und des Ablehnungsbescheides bei fehlender Rentenantragstellung und wird als Konsequenz der fehlenden Rentenantragstellung Ihr Krankengeld einstellen.

7 Antworten

Corlettoam 11.06.2009 | 18:57
Wenn ihr Arzt Sie jetzt weiter krank schreibt, erhalten Sie wieder bzw. weiter Krankengeld. Da Sie ja erst eine Reha absolviert haben und der Rehaantrag nicht in einen EM-Rentenantrag seitens der Rentenversicherung umgedeutet wurde ( weil bei ihnen keine Erwerbsminderung vorliegt ) , hat die Krankenkasse jetzt keinerlei Möglichkeiten mehr Sie aus der Krankengeldzahlung zu drücken. Sollte Sie dies doch versuchen, würde ich sofort Widerspruch einlegen und via VDK/SovD oder einem Rechtsanwalt massiv dagegen vorgehen.
Ulricham 11.06.2009 | 19:09
Sorry, ich habe eine Erwerbsminderung von 50 % Gruß Ulrich
Anaidam 11.06.2009 | 21:15
Mein Sohn hat ADS und ich habe bei der Deutschen Rentenversicherung eine Reha mit Begleitperson beantragt. Die Reha wurde für meinen Sohn für 6 Wochen genehmigt, aber ich wurde als Begleit-person gar nicht erwähnt. Die Reha findet in Löbau statt. Gerade bei ADS müssen die Eltern in die Therapie integriert werden, um im Alltag mit dem Kind richtig umzugehen, damit die Rehaerfolge nicht nicht schwinden. Unser Sohn ist 9 Jahre. Bitte teilen Sie mir mit, unter welchen Vorraussetzungen ich als Begleitperson mitfahren kann! Danke! MfG Kubusch
Katzenjammeram 11.06.2009 | 22:04
Hallo Anaid, bitte "hängen" Sie ihr spezielles Anliegen nicht an ein bestehendes Thema hintendran. Bitte schreiben Sie einen separaten Eintrag ! Nur so geht ihr Anliegen nicht unter und sie lassen Fairness walten gegenüber Ulrich.
xx__xxam 12.06.2009 | 07:48
Meines Erachtens entscheidet dies der sozialmedizinische Dienst der RV-Trägers. Sollte dieser zu der Entscheidung kommen, dass eine Begleitperson für das Erreichen des Rehazieles notwenidig ist, so wirde er diese in der Stellungnahme empfehlen. In deinem Fall würde ich einfach nochmal nachfragen, da hierzu offensichtlich keine Stellung bezogen wurde in dem Bescheid.
Ulricham 15.06.2009 | 14:23
Hallo, noch eine ergänzende Frage zu meinem Thema vom 11.06.2009 Danke vielmals für Ihre Antworten, wozu ich noch eine ergänzende Frage habe. Muß ich für den Fall, daß der Rentenversicherungsträger einen erneuten Antrag auf Rehabilitation in einen Rentenantrag umdeutet, und über diesen dann positiv entschieden wiürde , in Rente gehen ? Ich bin der Meinung daß man mich zu früh arbeitsfähig geschrieben hat, und ich nach einem Muskelaufbautraining , was ich in der Rehaklinik begonnen habe doch wieder fit werde. Danke Ulrich
Ulricham 15.06.2009 | 16:04
Hallo, noch eine ergänzende Frage zu meinem Thema Rehamaßnahme vom 11.06.2009 Danke vielmals für Ihre Antworten, wozu ich noch eine ergänzende Frage habe. Muß ich für den Fall, daß der Rentenversicherungsträger einen erneuten Antrag auf Rehabilitation in einen Rentenantrag umdeutet, und über diesen dann positiv entschieden würde, in Rente gehen ? Ich bin der Meinung daß man mich zu früh arbeitsfähig geschrieben hat, und ich nach einem Muskelaufbautraining, was ich ja in der Rehaklinik begonnen habe doch wieder fit werde. Danke Ulrich
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