Hallo Jürgen,
zunächst einmal haben die Feststellung der Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt und eine eventuelle Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit durch eine Reha der Rentenversicherung nichts direkt miteinander zu tun.
Ob Sie allerdings verpflichtet sind, dem Versorgungsamt bestimmte Mitteilungen über Änderungen Ihres Gesundheitszustandes zu machen bzw. ob das Versorgungsamt ggf. eine Änderung des GdB vornehmen würde, können Sie nur mit dem Versorgungsamt selbst klären. Die Rentenversicherung kann Ihnen dazu leider keine Auskunft geben.