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REHA-Maßnahme als Schwerbehinderter + Altersteilzeit + vorgezogene Altersrente

von Jürgen02.09.2009 | 13:12
1187 Ansichten
3 Antworten

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Am 07.10.2009 kann ich nach diversen Hautkrebsoperationen eine 3- wöchige REHA-Maßnahme antreten. Parallel zu dieser Maßnahme hat mir das Versorgungsamt zwischenzeitlich einen Behindertenausweis ausgestellt, der bis 01.2015 gültig ist. Da ich nunmehr mit dem Arbeitgeber ab 01.10.2009 einen Altersteilzeitvertrag auf Behindertenbasis geschlossen habe, dessen Abschluss in 07.2014 liegt, also innerhalb der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, könnte ich auf dieser Basis in vorgezogene Altersrente gehen. Grundlage ist hierfür die 50% Einstufung des Versorgungsamtes vor Rentenbeginn Meine Frage gilt nunmehr der REHA-Maßnahme: Hat das Abschlussergebnis einen direkten Einfluss auf die weitere Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises (derzeit 50%), in dem Sinne, das eine Herabstufung erfolgen könnte und somit die Grundlage für eine vorgezogene Altersrente nicht mehr gegeben wäre? Für die Beantwortung besten Dank

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Jürgen,

zunächst einmal haben die Feststellung der Schwerbehinderung durch das Versorgungsamt und eine eventuelle Besserung Ihrer Erwerbsfähigkeit durch eine Reha der Rentenversicherung nichts direkt miteinander zu tun.

Ob Sie allerdings verpflichtet sind, dem Versorgungsamt bestimmte Mitteilungen über Änderungen Ihres Gesundheitszustandes zu machen bzw. ob das Versorgungsamt ggf. eine Änderung des GdB vornehmen würde, können Sie nur mit dem Versorgungsamt selbst klären. Die Rentenversicherung kann Ihnen dazu leider keine Auskunft geben.

2 Antworten

Jonnyam 02.09.2009 | 13:21
Hallo Jürgen, der Schwerbehindertenausweis wurde Ihnen sicher durch das sogenannte Versorgungsamt ausgestellt. Somit kann auch nur das sogenannte Versorgungsamt Ihnen den Ausweis wieder entziehen, oder Ihre MdE herabstufen. Die Rentenversicherung kann ja logischerweise nicht für das sogenannte Versorgungsamt entscheiden.Somit müssen sie sich mit Ihrer Angelegenheit an das sogenannte Versorgungsamt wenden. Die Adresse und die richtigen Ansprechpartner entnehmen sie bitte dem Bescheid des Versorgungsamtes
Luckyam 02.09.2009 | 16:35
In Ihrem Bescheid müsste eine "Nachprüfung" vorgesehen sein. Die kann auch durchgeführt werden, bevor die Gültigkeit Ihres Schwb-Ausweises ausläuft. Und alleine das ist wichtig! Prüfen Sie mal in Ihrem Bescheid, wann diese Nachprüfung vorgesehen ist. Reha-Berichte werden dem Versorgungsamt nicht weitergeleitet.
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