Am 07.10.2009 kann ich nach diversen Hautkrebsoperationen eine 3- wöchige REHA-Maßnahme antreten.
Parallel zu dieser Maßnahme hat mir das Versorgungsamt zwischenzeitlich einen Behindertenausweis ausgestellt, der bis 01.2015 gültig ist.
Da ich nunmehr mit dem Arbeitgeber ab 01.10.2009 einen Altersteilzeitvertrag auf Behindertenbasis geschlossen habe, dessen Abschluss in 07.2014 liegt, also innerhalb der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, könnte ich auf dieser Basis in vorgezogene Altersrente gehen. Grundlage ist hierfür die 50% Einstufung des Versorgungsamtes vor Rentenbeginn
Meine Frage gilt nunmehr der REHA-Maßnahme: Hat das Abschlussergebnis einen direkten Einfluss auf die weitere Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises (derzeit 50%), in dem Sinne, das eine Herabstufung erfolgen könnte und somit die Grundlage für eine vorgezogene Altersrente nicht mehr gegeben wäre?
Für die Beantwortung besten Dank