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Reha-Maßnahme nach Rentenablehnung und Widerspruch

von Rententrauma16.06.2008 | 16:35
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Hallo, meine Frau ist derzeit in einer Reha-Maßnahme der DRV. Allerdings wurde sie zur psychosomatischen Kur und nicht zur Behandlung der eigentlichen Schmerzen "eingewiesen". Bis jetzt hat sich auch noch kein Arzt für den OP-Bericht interessiert, man geht auf die eigentlichen Beschwerden gar nicht ein. Jetzt möchte meine Frau einige Therapiebestandteile ablehnen. Das Reha-Info-Center der DRV sagte, das hätte keine Auswirkungen auf die Bewilligung der Rente. Gibt es hierzu Erfahrungen? Hat jemand vielleicht auch Erfahrungen mit dem Ablauf nach dieser Kur und weiteren Schritten bis zum nächsten Entscheid über Rentenvergabe (oder auch nicht)? Welche Atteste sind denn sinnvoll vorzulegen? Ein Attest ihres Betriebsarztes über Erwerbsunfähigkeit haben wir, das hat die DRV in erster Istanz aber nicht interessiert... Vielen Dank schon mal vorab für helfende Infos!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Rententrauma,

ich bin keine Ärztin und selbst wenn ich es wäre, könnte ich das von Ferne nicht beurteilen. Auch kann ich überhaupt nicht pauschal sagen, welche Aussagen des Reha-Abschlussberichtes nun im Fall Ihrer Frau für die Rentenentscheidung ausschlaggebend sein werden.

Ich würde aber dringend zu einem ärztlichen Gespräch raten, in dem nochmal alle Bedenken angebracht werden - aber von Ihrer Seite auch die Argumente der Ärzte gehört werden sollten. Denn es ist ja nicht ausgeschlossen, dass die von Ihnen genannten Schmerzen sehr wohl (zumindest auch) psychische Ursachen haben und dann sollte man doch alle Möglichkeiten nutzen, dass es (vielleicht) zu einer Besserung kommt, oder?

6 Antworten

Frank Morrisam 16.06.2008 | 18:14
Wieso Ihre Frau in eine psychosomatische Reha dann eingewilligt hat ( wenn Sie und Ihre Frau meinen, sie braucht eine Reha in einem anderen medizinischem Fachgebiet ) ist mir nicht ganz klar. Das wäre dann ein grober Fehler ihrerseits gewesen. Ich hätte von vorne herein dann eine Rehamaßnahme in einem anderen med. Fachbereich bei der RV beantragt bzw. zumindest versucht (durch Unterstützung des Hausarztes oder Facharztes ) diese auch zu bekommen. Wobei hier geklärt werden müsste, ob nicht vielleicht doch eine psychosomatische Reha indiziert ist ( so einfach darauf kommt der RV Träger ja nun auch nicht . Irgendwelche ärztlichen Befundberichte müssen in die Richtung Psychosomatik ja gedeutet haben ! ) Zum zweiten kann ihre Frau selbstverständlich während der Reha Therapien ablehnen .Aber natürlich nur in Absprache mit dem behandelndem Arzt. Lehnt man es aber z.B. in einer psychsomatischen Reha ab , an psychol. Gruppen-/ und oder Einzelgesprächen teilzunehmen, kann man ja auch gleich zu Hause bleiben, denn das ist dort ja nun mal Sinn und Zweck der ganzen Reha. Auch wird dies schon im Abschlußbericht höchstwahrscheinlich erwähnt werden und das könnte schon - negative - Auswirkungen auf den Rentenantrag dann haben, auch wenn offiziell anderes behauptet wird.... Es kommt immer darauf an , WIE dies im Abschlußbericht von den Ärzten formuliert wird. Die Formulierung die Patientin weigerte sich an Therapien teilzunehmen ist natürlich nicht so toll, als wenn dort stehen würde - aus ärztlicher Sicht konnte aus medizinischen Gründen an einigen Therapien nicht teilgenommen werden - ! Es ist definitiv so, das der Rehaabschlußbericht und die darin festgestellte sozialmedizinische Prognose hinsichtlich der Erwerbsminderung Ihrer Frau für die Entscheidung pro oder kontra EM-Rente absolut ausschlaggebend ist. Darum würde ich im Zweifelsfalls immer alles in einer Reha mitmachen was angesagt ist ( es sei denn es geht aus körperlichen / psychischen Gründen nicht ) Übrigens kann ein Betriebsarzt keine Erwerbsminderung feststellen. So ein Attest wird im laufenden Rentenverfahren keinerlei Bedeutung haben ( aber das hat Ihnen die RV ja auch schon so gesagt ) und ist in diesem Zusammenhang das Papier nicht wert auf dem es geschrieben wurde.... Ohne die OP ihrer Frau zukennen ( und die Krankheit die dahinter steckt ), beachten Sie bitte , das Psychische/psychiatrische Erkrankungen mittlerweile Grund Nr. 1 zur Berentung geworden sind. Auch aus diesem Grund ist es nicht besonders klug, eine psychische Erkrankung von vorne herein von sich zu weisen.....
KSCam 16.06.2008 | 18:57
oder um es kurz zu machen. Keiner im Forum kennt Ihre Frau, keiner deren Krankheiten, keiner kann beurteilen was medizinisch richtig oder falsch ist, und welche Reha was nützt oder nicht und ob es zur Rente kommt oder nicht. Folge: keiner kann sich in der Sache qualifiziert äußern und Ihnen konkrete Ratschläge geben: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihren Arzt.... der soll Ihnen beantworten, was medizinisch wichtig ist und Ihnen das bescheinigen, was angezeigt ist.
Laraam 16.06.2008 | 21:30
@ Frank Morris Sie schreiben: Es ist definitiv so, das der Rehaabschlußbericht und die darin festgestellte sozialmedizinische Prognose hinsichtlich der Erwerbsminderung Ihrer Frau für die Entscheidung pro oder kontra EM-Rente absolut ausschlaggebend ist. Das muss so nicht stimmen. Mein Abschlussbericht war für mich gelinde gesagt absolut übel. Ich wurde darin als Simulatin dargestellt, voll einsatzfähig auf dem allg. Arbeitsmarkt. Der Gutachter der DRV sah das glücklicherweise anders. In seinem Gutachten war von einem Kommunikationsproblem zwischen mir und dem Reha-Arzt die Rede. Das Wichtigste für mich war, dass mein Hausarzt, meine Fachärzte und meine Betriebsärztin von der Notwendigkeit der Berentung überzeugt waren. Drei dieser Ärzte habe mir das auch vorab mir Rentenantragstellung bescheinigt. Auch bei Verlängerung der EM-Rente hatte ich die Unterstützung eines Facharztes. Freundliche Grüße Lara @ Frank Morris Meine Aussage bezüglich der "üblichen Verdächtigen" möchte ich Ihnen gegenüber gerne zurücknehmen, da ich sehe, wie Sie die Hilfesuchenden hier im Forum unterstützen. Danke.
Üblicher Verdächtigeram 17.06.2008 | 14:05
Wenn Hausärzte, Fachärzte und Betriebsärzte "von der Notwendigkeit einer Berentung überzeugt waren", besagt das überhaupt nichts, da die behandelnden Ärzte (fast) immer auf der Seite ihrer Patienten stehen. Objektivität ist von diesen Leuten also gar nicht zu erwarten. Dazu kommt noch, dass diese Leute vielfach gar nicht sozialmedizinisch geschult sind und das Vorliegen einer rentenrelevanten Erwerbsminderung überhaupt nicht objektiv beurteilen können. Dass der Patient krank ist, können die natürlich feststellen, aber ob deshalb gleich eine Berentung indiziert ist, nicht unbedingt! Na ja, und der Gutachter der DRV kann sich theoretisch auch geirrt haben! Ist eben auch nur ein Mensch! Schönen Tag noch!
Laraam 17.06.2008 | 15:03
@ üblichen Verdächtigen Der Mensch irrt solange er strebt!!
Laraam 17.06.2008 | 15:14
@Realisten Morgenstund hat Gold im Mund, wer länger schläft..... ...
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