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Reha-Maßnahmen

von mannimz04.11.2007 | 21:51
1246 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

SgDuH., ich lese immerwieder Reha für/um die Arbeitsleistung wiederherzustellen.Was ist mit dennen die bereits in Rente sind,aber auf Grund chronischer Erkrankung; Hier Arthrose in beiden Knien; sehr schmerzhaft umhergehen können...???? Wer zahlt für den Versuch die täglichen Bedürfnisse wieder schmerzFREI erledigen zu können...???? Danke für eine INFO, mfG MdP

4 Antworten

wissenderam 05.11.2007 | 00:03
"Wer zahlt für den Versuch die täglichen Bedürfnisse wieder schmerzFREI erledigen zu können...????" M.W. die Krankenkasse. Was bedeutet MdP?
Nixam 05.11.2007 | 07:16
Der RV-Träger ist nur für Leistungen zuständig, wenn Sie wieder in das Erwerbsleben durch die Reha-Leistung integriert werden können. Bei Erwerbsminderungsrentenbeziehern ist die Krankenkasse zuständig. Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Krankenkasse.
Batrixam 05.11.2007 | 07:54
Es sei denn, durch die Reha könnte die Erwerbsfähigkeit wieder hergestellt und damit der Rentenbezug beendet werden - dann ist auch für EM-Rentner die Rentenversicherung zuständig.
mannimzam 05.11.2007 | 23:50
Hallo ,danke für vier übereinstimmende Meinungen, dann werde ich mal "meine" Krankenkasse konsultieren. Danke, m f G MdP = Kürzel aus Vor-u.Nachname !!!!
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