Hallo D.C.,
bitte klären Sie den Sachverhalt mit Ihrer Krankenkasse und erläutern Sie Ihre persönliche Situation. Sofern die Krankenkasse bei Ihrer telefonisch angekündigten Meinung bleibt, lassen Sie sich schriftlich einen rechtsmittelfähigen Bescheid erteilen. Gegen diesen Bescheid könnten Sie dann Widerspruch einlegen.
Bitte berücksichtigen Sie jedoch, was bei Ihnen im Vordergrund stehen sollte, eine baldige berufliche Wiedereingliederung oder aber die Gefahr der Einstellung des Krankengeldes und der damit verbundenen finanziellen Konsequenzen.