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Experten-Antwort

Reha, mit Hund, im Krankengeld abgelehnt.

von D. C. 24.10.2019 | 06:45
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9 Antworten

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Hallo, ich bin seit 1,5 Monaten im Krankengeld (Burn out, Psyche) . Nach Aufforderung meiner KK habe ich bei der RV einen Reha Antrag gestellt, von meinem Wahlrecht Gebrauch gemacht und eine Klinik angegeben, wo ich (alleinstehend) meinen Hund mitnehmen kann. Der positive Bescheid kam schnell, eine Aufnahme allerdings erst zum Mai 2020. Gestern erhielt ich die Nachricht von der Krankenkasse, dass sie dem nicht zustimmen. Ich müsse die Reha im Dezember, ohne Hund machen, oder mir würde ab Dezember das Krankengeld gestrichen. Ohne meinen Hund kann ich nicht 5 Wochen... Da hätte die Reha absolut keinen Sinn! Hab ich nun nur die 2 Möglichkeiten, entweder ich muss im Dezember, ohne Hund, in die Reha, oder ich muss wieder arbeiten (ob ich kann, oder nicht)? Bleibt mir keine andere Wahl? Mein Ziel, psychisch und Medikamenten technisch, war/ist es im Januar wieder arbeiten zu gehen. Jetzt bin ich ziemlich verzweifelt, weil ich gerne im Mai die Reha, mit meinem Hund machen möchte und nun der Druck der Krankenkasse.... Vielen Dank! D.C.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo D.C.,

bitte klären Sie den Sachverhalt mit Ihrer Krankenkasse und erläutern Sie Ihre persönliche Situation. Sofern die Krankenkasse bei Ihrer telefonisch angekündigten Meinung bleibt, lassen Sie sich schriftlich einen rechtsmittelfähigen Bescheid erteilen. Gegen diesen Bescheid könnten Sie dann Widerspruch einlegen.

Bitte berücksichtigen Sie jedoch, was bei Ihnen im Vordergrund stehen sollte, eine baldige berufliche Wiedereingliederung oder aber die Gefahr der Einstellung des Krankengeldes und der damit verbundenen finanziellen Konsequenzen.

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8 Antworten

Wuffam 24.10.2019 | 07:12
2 Möglichkeiten gibt es wohl. Widerspruch mit ausführlicher ärztlicher Begründung gegen die Entscheidung der Krankenkasse. Oder das der Hausarzt vor Antritt die Rehaunfähigkeit bescheinigt, wenn das eben für Sie nicht möglich ist.
Rückfragenam 24.10.2019 | 07:47
Hallo D.C., hatte die KK Sie schriftlich aufgefordert, eine Reha zu beantragen und in diesem Schreiben mitgeteilt, dass Sie den Antrag innerhalb von 10 Wochen abgeben, da sonst der Anspruch auf Krankengeld verfällt?
Rückfragenam 24.10.2019 | 08:19
Aber nicht, ob schriftlich oder per Zuruf. Meine Frage zielt ab auf Klärung des Dispositionsrechts. Denn das hat die KK ja nur, wenn sie schriftlich aufgefordert hat.
D. C. am 24.10.2019 | 08:38
Der Widerspruch ist schon mal eine Möglichkeit, danke! Rehaunfähigkeit ist schlecht, weil, wenn ich jetzt einer Reha im Dezember zustimme, wird die im Mai gecancelt... So würde es mir gestern von der KK gesagt.
Renteam 24.10.2019 | 08:40
Klären Sie das mit Ihrer Krankenkasse und nicht in einem Rentenforum. Vor allem wenn Sie sich "telefonisch" zu etwas hinreissen lassen, was null und nichtig ist. Nur schriftlich ist etwas, was rechtlichen Bestand hat!
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