Hallo Familienvater,
die anderen User haben Ihnen schon richtige Hinweise gegeben. Der Abbruch einer Reha ist bei vorliegenden dringenden Gründen möglich, für die Reha selbst würden Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Der Übergangsgeldanspruch würde natürlich mit Ende der Reha entfallen. Inwieweit eine erneute Reha möglich wäre, müssten Sie mit Ihrem RV-Träger klären - hier würde ich generell eine vorherige Kontaktaufnahme empfehlen, um die Möglichkeiten individuell abzuklären (Vielleicht gibt es aber auch noch kurzfristig irgendeine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung? Vielleicht im häuslichen Umfeld, Verwandschaft etc.?).
Und sollte Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt sein, weil Sie die Krankenkasse zur Reha aufgefordert hatte, müssen Sie das unbedingt auch mit der KK vorab klären, da sonst der Anspruch auf Krankengeld entfallen könnte.