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Experten-Antwort

Reha nach § 51 SGB - Ausschlußgründe für Leistungen zur Teilhabe

von Herr Aha22.05.2015 | 13:15
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8 Antworten

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Hallo hier im Forum. Ich bin 60 Jahre alt, SBH GDB50, 44 Jahre durchgehend berufstätig gewesen und nach monatelangem Mobbing durch Arbeitgeber sowie Arbeitsgerichtsprozeß Anf. 2014 entlassen. Zur Zeit bin ich bis auf weiteres wegen psychischer Beschwerden AU krankgeschrieben, Restanspruch Arbeitslosengeld 1 noch knapp 10 Monate. Habe die Aufforderung mit 10 Wochen-Frist nach § 51 bekommen, d.h. bis 20.06. d. J. muß ich den Antrag einreichen. Auf eine Reha habe ich offen gesagt keine große Lust mehr (hatte bereits vor 3 Jahren eine durchgeführt und mir geschworen - nie wieder!...). Bringt in meinem Fall auch nicht viel. Meine Frage: Früher gab es ja die Möglichkeit im Vordruck anzukreuzen, dass man vorhat innerhalb der nächsten 6 Monate einen Antrag auf Alterrente zu stellen. In diesem Fall wurde der Antrag von der DRV an die Krankenkasse zurückgereicht. Wenn ich jetzt zu meinem Reha-Antrag einen Begleitbrief an die DRV schreibe, sinngemäß mit dem Wortlaut, dass: a) Nach nur 3-wöchigem Krankengeldbezug und ohne die weitere Entwicklung bzw. meine Genesung abzuwarten, die Kasse mich schon jetzt zur Reha aufgefordert hat. b) ich in ambulanter Behandlung gut eingebunden bin und mit einer Genesung in absehbarer Zeit rechne c) ich ferner damit rechne, aus einer Reha als voll arbeitsfähig entlassen zu werden und danach der Arbeitsvermittlung wieder zur Verfügung stehe. Sollte ich allerdings - wovon auszugehen ist - aufgrund meines Alters und meiner Schwerbehinderung keine Arbeitsstelle mehr finden, müsste ich je nachdem, bereits wenige Monate nach der Reha meine Altersrente (mit entsprechendem Abschlag) beantragen. Hierzu möchte ich mich dann zu gegebener Zeit an eine Rentenberatungsstelle wenden. Meine Frage: Würde die DRV unter solchen Umständen eine Reha ablehnen? Ich weiß, alles nur spekulativ, aber ein Versuch wäre es ja wert. Und was passiert im Falle einer Ablehnung? Ich möchte keine Umwandlung / EM-Rente, da Arbeitslosengeld höher. Jedoch würde ich gerne den Eintritt in die Rente wegen der Abschläge noch einige Monate hinauszögern. Kann mir die Krankenkasse bezüglich des eingeschränkten Dispositionsrechtes noch irgendwie dazwischenfunken, oder bin ich wegen der Altersrente völlig unabhängig? Besten Dank an die Forumsmitglieder für Ratschläge in dieser Situation!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Aha,

ob eine medizinische Reha durchgeführt wird, wird durch den Ärztlichen Dienst entschieden. Dieser entscheidet aufgrund der Sachlage, unabhängig davon, ob Sie von der Krankenkasse aufgefordert wurden den Antrag zu stellen oder ob Sie ein Begleitschreiben hinzufügen. Es wird der medizinische Sachverhalt geklärt. Dabei wird festgestellt, ob es erforderlich ist eine solche Maßnahme zu treffen. Die Entscheidung wird Ihnen als auch der Krankenkasse mitgeteilt. Sollte der Antrag abgelehnt werden oder die Reha-Maßnahme durchgeführt werden und dann weiterhin AU nach Ende der Reha vorliegen, würde geprüft, ob eine Erwerbsminderung vorliegt. Auch darüber würde die Krankenkasse informiert werden.

Da Sie in Ihrem Dispositionsrecht aufgrund der Aufforderung durch die Krankenkasse eingeschränkt sind, wäre dann ein Antrag auf EM-Rente zu stellen. Die Konsequenzen im Hinblick der zustehenden Leistungen (Krankengeld/Rente) wurden bereits von KSC erläutert.

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7 Antworten

kalleam 22.05.2015 | 14:01
altersrente mit 60?????
Andr*asam 22.05.2015 | 14:36
SBH mit einem GDB von 50 oder höher können auch mit Abschlag vorzeitig in Altersrente wechseln. Bei Geburtsjahr 1955 frühestens mit 60 Jahren und 9 Monaten. siehe auch: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Leider kann ich zu dem eigentlichen Problem nichts sagen ...
KSCam 22.05.2015 | 16:09
Sie haben ja keine AR beantragt, deshalb sind Sie nicht "unabhängig". Somit müssen Sie entweder den Rehaantrag stellen oder gleich die EM Rente beantragen. Beim Rehaantrag gibt es mehrere Szenarien. Die Reha wird abgelehnt, weil man Sie für erwerbsgemindert hält, dann wird der Antrag in einen Rentenantrag umgedeutet (und Sie haben halt Pech gehabt). Oder die Reha wird abgelehnt (weil nicht notwendig oder weil noch keine 4 Jahre seit der letzten Reha rum sind) - dann hätte die Kasse Pechgehabt und könnte Sie lediglich zu einer späteren Zeit nochmals zur Reha auffordern (und das Spiel beginnt erneut). Oder es gibt ne Reha und dann entscheidet sich die Rentenfrage je nach Schlußbericht. Wenn Sie sich verweigern kann die Kasse das KG streichen.... Auf die Aussage: ich gehe eh irgendwann demnächst in Rente wird sich die Kasse kaum einlassen - das jedoch ist kein Rentenproblem und müsste mit der Kasse ausgefochten werden.
Herr Ahaam 22.05.2015 | 16:47
Hallo KSC, dass die Krankenkasse nicht mit sich reden lässt, habe ich schon zu spüren bekommen. Die zieht die Sache voll durch. Falls es zu einer Reha kommt, werde ich das wohl oder übel durchführen müssen. Ohne Reha-Antrag die AU beenden kommt auch nicht in Frage, weil dann die Agentur für Arbeit ebenfalls die Reha-Karte ziehen könnte. Deshalb meine Idee eines Begleitbriefes an die DRV mit den geschilderten Hinweisen. Vielleicht erhöht das die Chance auf eine Ablehnung? Zumindest wäre es doch kein Fehler der DRV zu signalisieren "Achtung! Reha ist eigentlich in meinem Fall sinnlos? Nur noch kurze Zeit bis zur Rente." Oder? Gruß Aha
KSCam 22.05.2015 | 18:29
Verboten ist das sicher nicht, obs was nützt, kann Ihnen keiner sagen.....:). Sie müssen halt auf das 2. Szenarion hoffen. Schöne Pfingsten
Herr Ahaam 26.05.2015 | 11:43
Hallo Experte, vielen Dank für Ihre Info. Gestatten Sie mir bitte noch folgende Nachfrage: Die Anerkennung einer EM-Rente wäre in meinem Fall vielleicht nicht die schlechteste Lösung. Kurzfristig zwar nicht so gut wie unter KG oder ALG1 Bezug, langfristig aber aufgrund der Zurechnungszeit bis 62 J. vermutlich besser. Würde mich aber in meinem Fall schwer wundern, wenn die DRV auf EM Rente entscheidet. Ich rechne eher mit Reha wie in 2012 und Entlassung als "voll arbeitsfährig". Heißt für mich, weitere 10 Monate ALG1 Bezug, aufgrund meines Alters und SBH keine Aussicht auf erfolgreiche Vermittlung. (Technischer Vertrieb, Anlagenbau). D.h., innerhalb von ca. 6 Monaten nach der Reha werde ich Altersrente für SBH beantragen. Und da ist meine Frage, entscheidet die DRV da wirklich nur nach rein medizinischen Aspekten, oder auch nach wirtschaftlichen? Gruß Herr Aha
KSCam 26.05.2015 | 17:01
Auf diese Frage werden Sie sicher keine allgemein gültige Antwort erhalten. Ich habe Anfang des Jahres eine Rehabewilligung für eine Frau gesehen die damals 65+1 Jahre alt war und die mit 65+3 in RegelAR gegangen ist. Diese Frau war schon über 20 Jahre nicht mehr rentenversichert (und der Ehemann hatte ein Baugeschäft - was allerdings die DRV Bund nicht wissen konnte). Sachen gibts, da kann man sich nur wundern.
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