Hallo Aha,
ob eine medizinische Reha durchgeführt wird, wird durch den Ärztlichen Dienst entschieden. Dieser entscheidet aufgrund der Sachlage, unabhängig davon, ob Sie von der Krankenkasse aufgefordert wurden den Antrag zu stellen oder ob Sie ein Begleitschreiben hinzufügen. Es wird der medizinische Sachverhalt geklärt. Dabei wird festgestellt, ob es erforderlich ist eine solche Maßnahme zu treffen. Die Entscheidung wird Ihnen als auch der Krankenkasse mitgeteilt. Sollte der Antrag abgelehnt werden oder die Reha-Maßnahme durchgeführt werden und dann weiterhin AU nach Ende der Reha vorliegen, würde geprüft, ob eine Erwerbsminderung vorliegt. Auch darüber würde die Krankenkasse informiert werden.
Da Sie in Ihrem Dispositionsrecht aufgrund der Aufforderung durch die Krankenkasse eingeschränkt sind, wäre dann ein Antrag auf EM-Rente zu stellen. Die Konsequenzen im Hinblick der zustehenden Leistungen (Krankengeld/Rente) wurden bereits von KSC erläutert.