Hallo hier im Forum. Ich bin 60 Jahre alt, SBH GDB50, 44 Jahre durchgehend berufstätig gewesen und nach monatelangem Mobbing durch Arbeitgeber sowie Arbeitsgerichtsprozeß Anf. 2014 entlassen.
Zur Zeit bin ich bis auf weiteres wegen psychischer Beschwerden AU krankgeschrieben, Restanspruch Arbeitslosengeld 1 noch knapp 10 Monate.
Habe die Aufforderung mit 10 Wochen-Frist nach § 51 bekommen, d.h. bis 20.06. d. J. muß ich den Antrag einreichen.
Auf eine Reha habe ich offen gesagt keine große Lust mehr (hatte bereits vor 3 Jahren eine durchgeführt und mir geschworen - nie wieder!...). Bringt in meinem Fall auch nicht viel.
Meine Frage: Früher gab es ja die Möglichkeit im Vordruck anzukreuzen, dass man vorhat innerhalb der nächsten 6 Monate einen Antrag auf Alterrente zu stellen. In diesem Fall wurde der Antrag von der DRV an die Krankenkasse zurückgereicht.
Wenn ich jetzt zu meinem Reha-Antrag einen Begleitbrief an die DRV schreibe, sinngemäß mit dem Wortlaut, dass:
a) Nach nur 3-wöchigem Krankengeldbezug und ohne die weitere Entwicklung bzw. meine Genesung abzuwarten, die Kasse mich schon jetzt zur Reha aufgefordert hat.
b) ich in ambulanter Behandlung gut eingebunden bin und mit einer Genesung in absehbarer Zeit rechne
c) ich ferner damit rechne, aus einer Reha als voll arbeitsfähig entlassen zu werden und danach der Arbeitsvermittlung wieder zur Verfügung stehe. Sollte ich allerdings - wovon auszugehen ist - aufgrund meines Alters und meiner Schwerbehinderung keine Arbeitsstelle mehr finden, müsste ich je nachdem, bereits wenige Monate nach der Reha meine Altersrente (mit entsprechendem Abschlag) beantragen. Hierzu möchte ich mich dann zu gegebener Zeit an eine Rentenberatungsstelle wenden.
Meine Frage: Würde die DRV unter solchen Umständen eine Reha ablehnen? Ich weiß, alles nur spekulativ, aber ein Versuch wäre es ja wert.
Und was passiert im Falle einer Ablehnung? Ich möchte keine Umwandlung / EM-Rente, da Arbeitslosengeld höher. Jedoch würde ich gerne den Eintritt in die Rente wegen der Abschläge noch einige Monate hinauszögern.
Kann mir die Krankenkasse bezüglich des eingeschränkten Dispositionsrechtes noch irgendwie dazwischenfunken, oder bin ich wegen der Altersrente völlig unabhängig?
Besten Dank an die Forumsmitglieder für Ratschläge in dieser Situation!