Hallo,
von meiner Krankenkasse wurde ich aufgefordert einen Antrag auf Reha zu stellen. Auch ein Antrag auf volle EMR ist möglich.
Das Krankengeld läuft zum 29.07.19 aus.
Fristgerecht habe ich einen Antrag auf EMR eingereicht. Ein Antrag auf Reha machte keinen Sinn, da eine Reha Maßnahme nur möglich ist, wenn meine Partnerin die und mein Sohn (5Jahre) mtgehen können. (Teil des Krankheitsbild)
Vorsorglich habe ich auch Antrag auf Nahtlosigkeits ALG 1 gestellt.
Nun meine Frage: Wenn die DRV zu dem Entschluss kommt, dass eine Reha vorgeschaltet werden muss, jedoch nicht für meine Partnerin und Sohn als Begleitung. Muss ich dann die Reha antreten? Das Dispositionsrecht liegt ja bei der KK. Kann mir durch ein Nichtantreten der REHA nachträglich das Krankengeld gestrichen wird (läuft ja nur noch bis 29.07.19).
Oder fällt das Dispositionsrecht nach Ablauf des Krankengeldes wieder zu mir zurück? Wie verhält es sich in einem solchen Fall mit dem beantragten Nahtlosigkeits ALG?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.