Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenHallo Artur56,
Sie können einen Antrag auf eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Ob die Voraussetzungen für eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation erfüllt sind, kann erst nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen entschieden werden. In Ihrem Fall könnten die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein, da Sie mitteilen, dass Sie laufend beschäftigt sind. Ob Sie auch vermindert erwerbsfähig sind oder dies in absehbarer Zeit zu erwarten ist, wird nach Prüfung der ärztlichen Unterlagen entschieden. Falls in der gesetzlichen Rentenversicherung kein Anspruch besteht, wird der Antrag ggf. an die zuständige Krankenversicherung weitergeleitet, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind.
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