Hallo Yupp,
bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Erwerbsfähigkeit durch diese Leistungen wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.
Leistungen zur Rehabilitation können Sie von der Deutschen Rentenversicherung dagegen nicht erhalten, wenn Sie eine Rente wegen Alters von wenigstens zwei Dritteln der Vollrente beziehen oder bereits beantragt haben. In diesen Fällen sind Sie von Leistungen zur Rehabilitation durch die Rentenversicherung ausgeschlossen (eine Ausnahme wäre eine onkologische Rehabilitation).
Daher gehe ich davon aus, dass diese Bewilligung mit Ihrem Widerspruch zusammenhängt.
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren zuständigen Sachbearbeiter, um den Sachverhalt zu klären.