Die Rechtsprechung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt. Nach § 51 SGB V hat die Krankenkasse durchaus die gesetzliche Möglichkeit Sie aufzufor-dern, einen Reha-Antrag zu stellen. Auch die gesetzliche Rentenversicherung kann Sie im Rahmen eines Rentenverfahrens zuerst in eine Reha-Maßnahme schicken. Ihr Problem ist aber die nach Ihrer Meinung notwendige Operation, die von der GKV abgelehnt wurde. Sie können zwar Einspruch bzw. Widerspruch bei der GKV einlegen, ob dies allerdings von Erfolg ist, bleibt offen. In diesem Forum kann man Ihnen leider nicht weiterhelfen.