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Experten-Antwort

Reha, nein Danke !

von Paule12.11.2011 | 11:27
2253 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ! Statt mir eine notwendige Operation zu zahlen, hat mich die GKV aufgefordert einen Rehaantrag zu stellen. Darf das die GKV ? Ich beabsichtige Einspruch gegen die Aufforderung einzulegen. Wenn man mir das Krankengeld dann verweigert und ich aber weiterhin von meinem Arrzt arbeitsunfähig geschrieben, behalte ich dann meinen Arbeitsplatz oder muß ich gleich zur Arge ? Seit einem Jahr streite ich nun mit der Krankenkasse und dem MDK herum. Die wollen das Geld für meine OP sparen, weil sie meinen ich wäre mit 50 zu alt dafür. Aber Rente zu zahlen ist Deutschland auch zu geizig. Armes Deutschland !

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rechtsprechung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist im Sozialgesetzbuch V (SGB V) geregelt. Nach § 51 SGB V hat die Krankenkasse durchaus die gesetzliche Möglichkeit Sie aufzufor-dern, einen Reha-Antrag zu stellen. Auch die gesetzliche Rentenversicherung kann Sie im Rahmen eines Rentenverfahrens zuerst in eine Reha-Maßnahme schicken. Ihr Problem ist aber die nach Ihrer Meinung notwendige Operation, die von der GKV abgelehnt wurde. Sie können zwar Einspruch bzw. Widerspruch bei der GKV einlegen, ob dies allerdings von Erfolg ist, bleibt offen. In diesem Forum kann man Ihnen leider nicht weiterhelfen.

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7 Antworten

Pauleam 12.11.2011 | 15:35
Geht es, daß ich die Reha verweigere und statt dessen gleich einen Rentenantrag stelle ? Schickt mich die DRV auch in Reha ? Ich war nämlich schon 2 mal in Reha und es hat überhaupt nichts gebracht. Da bin ich aber freiwillig hin und jetzt will ich einfach nicht mehr. Statt dessen brauche ich eine Operation, die mir MDK und Kasse verweigern, weil sie teuer ist und ich inzwischen alt bin. Wenn ich die Operation nicht bekomme, stelle ich einen Rentenantrag, aber gehe nicht noch einmal in Reha.
KSCam 12.11.2011 | 12:05
Welche Frage haben Sie eigentlich an die Rentenexperten? Ob Ihr Arzt Sie krankschreibt oder krankschreiben muss, ob Sie den Arbeitsplatz behalten und ob Sie zur Arge müssen - all das betrifft nicht die Rentenversicherung.
Nixam 12.11.2011 | 16:13
Wenn Sie direkt einen Rentenantrag stellen, kann Sie der RV-Träger auffordern, zunächst eine Reha durchzuführen. Fraglich ist für mich, um was für ein Leiden es sich bei Ihnen handelt, welches operiert werden muß, von der Krankenkasse die Kostentragung für die OP verweigert wird und Sie stattdessen aufgefordert werden, in Reha zu fahren. Für mich ist der Sinn der Reha bei Notwendigkeit einer OP nicht erkennbar. Außerdem kann der Ärztliche Dienst der Deutschen Rentenversicherung wegen eines akuten Leidens - OP notwendig - ebenfalls eine Ablehnung der Reha vorschlagen, solange Sie noch nicht operiert wurden. Sollten Sie so einen Bescheid von der DRV erhalten, würde ich Ihre Krankenkasse damit konfrontieren und Sie haben vor dem Sozialgericht gegen Ihre Krankenkasse beste Karten. Viele Grüße Nix
Pauleam 12.11.2011 | 16:50
Mir ist es auch schleierhaft, was sich Dr. Mabuse vom MDK dabei denkt. Das ist nicht einmal ein Facharzt, sondern ein Allgemeinmediziner, der nach Aktenlage entscheidet und noch nicht einmal in der Lage war, die Berichte der Universitätsklinik richtig zu interpretieren. Zwei mal bin ich an den Gleichen Dilettanten geraten. In der Uniklinik sind die Fachärzte total entsetzt über dem seine Ansichten. Beim MDK müssen die wirklich das billigste Personal haben. Wahrscheinlich die Aprobation in Montecarlo erworben. Mit so was muß man sich rumschlagen. Zu seiner Erkrankung wird man da auch noch nervlich dazu von den Behörden fertig gemacht.
Bundeskanzler Ackermannam 12.11.2011 | 19:07
Was regen Sie sich nur auf ? Ihre Rente habe ich sowieso schon verfrühstückt. Ihr Bundeskanzler Ackermann
Alltagsbegleiteram 13.11.2011 | 23:40
Legen Sie gegen die Entscheidung der GKV Widerspruch ein und reichen Sie die Argumente Ihrer Fachärzte, die für den Eingriff sprechen, ein. Herz OPs, die früher nur bis zum fünfundsechzigsten Lebensjahr durchgeführt wurden, werden heute auch bei Achtzigjährigen gemacht. Im Allgemeinen entscheidet zwar das Alter von Patienten über die Art der OP, doch nicht darüber ob überhaupt operiert wird. Es werden zum Beispiel bei instabilerer Knochenstruktur keine Bandscheibenprotesen eingesetzt, sondern Versteifungen per Cage gemacht. Ohne die medizinischen Details zu kennen, die Sie natürlich nicht offen legen müssen, lässt sich wenig dazu sagen.
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