Hallo lisa 99,
in der Tat kann Ihnen die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes verweigern wenn diese Sie zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat und Sie diese nicht antreten! Wenn Sie mit der Klinik, die Ihnen zugewiesen wurde, nicht einverstanden sind, dann rufen Sie bei Ihrem Sachbearbeiter an und teilen dies mit. Sie müssen natürlich begründen warum Sie nicht in diese Klinik wollen. Ein Wechsel der Rehaklinik ist nichts außergewöhnliches und die Chancen, dass dem zugestimmt wird sind relativ hoch.