Sofern Sie nicht zur Antragstellung von der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit oder einem anderen Sozialleistungsträger zur Antragstellung aufgefordert worden sind, können Sie den Rehaantrag zurücknehmen und die Reha nicht antreten.
Grundsätzlich kann bei einer stationären Reha die Einrichtung nicht verlassen werden. Dies wäre aber dann ggfs. mit der Einrichtung und den behandelnden Ärzten abzustimmen. Eventuell kann es aufgrund der Unterbrechung dann zu einer Kürzung beim Übergangsgeld für diesen Tag kommen.