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Experten-Antwort

Reha nicht antreten oder frühzeitig beenden, welche Konsequenzen hat das?

von Bine7917.06.2014 | 16:53
2276 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe vor längerer Zeit einen Rehaantrag gestellt und nun wurde dieser bewilligt. Die Reha soll kurzfristig starten. Allerdings geht es mir zwischenzeitlich schon wieder besser und ich habe auch schon eine Bewerbung losgeschickt um wieder ins Berufsleben zurückzufinden. Besteht evtl. die Möglichkeit die Reha nicht anzutreten auch wenn es schon nächste Woche losgehen soll oder kann man wenn von den Ärzten in der Rehaeinrichtung festgestellt wird, dass man wirklich schon wieder fit ist auch vorzeitig die Reha beenden? Welche Konsequenzen würde dies für mich haben? Bzw. könnte man die Rehaeinrichtung auf Antrag verlassen um ein Vorstellungsgespräch zu führen? Vielen Dank schon mal für die Hilfe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern Sie nicht zur Antragstellung von der Krankenkasse, der Agentur für Arbeit oder einem anderen Sozialleistungsträger zur Antragstellung aufgefordert worden sind, können Sie den Rehaantrag zurücknehmen und die Reha nicht antreten.

Grundsätzlich kann bei einer stationären Reha die Einrichtung nicht verlassen werden. Dies wäre aber dann ggfs. mit der Einrichtung und den behandelnden Ärzten abzustimmen. Eventuell kann es aufgrund der Unterbrechung dann zu einer Kürzung beim Übergangsgeld für diesen Tag kommen.

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5 Antworten

Schorscham 17.06.2014 | 19:37
Der Reha-Bescheid ist normalerweise 6 Monate lang gültig. Sie können also so lange mit dem Reha-Antritt warten. Sollten Sie allerdings von Ihrer Krankenkasse, der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter oder dem Sozialamt zur Antragsstellung aufgefordert worden sein, benötigen Sie zuerst eine Erlaubnis von dort.
Caseam 17.06.2014 | 20:39
Schon das mal jemand fragt. Eine Bewilligungsbescheid gilt (zumindest bei der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland) 4 Monate. In dieser Zeit können Sie die bewilligte Leistung antreten. Sollten Sie sich zwischenzeitlich dazu entschließen, die Reha nicht anzutreten, so teilen Sie dies Ihrem Rentenversicherungsträger mit und die Kostenzusage wird zurückgenommen. Sollten Sie von der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse zum Antrag aufgefordert wurden sein, so sprechen Sie sich vorher mit dem jeweiligen Träger ab, da es sonst zu Leistungskürzungen bzw. Leistungsversagung kommen kann. Bei der DRV haben Sie keine Nachteile, es sei denn, die Reha wurde in einem Rentenwiderspruchsverfahren oder ähnlichem eingeleitet.
=//=am 18.06.2014 | 16:36
"Besteht evtl. die Möglichkeit die Reha nicht anzutreten auch wenn es schon nächste Woche losgehen soll ..." Ist dies nur eine retorische Frage oder sollen Sie tatsächlich nächste Woche bereits die Reha-Maßnahme antreten? Aber egal, ob dies der Fall ist UND Sie nicht von der KK oder der AfA zur Reha-Antragstellung aufgefordert wurden, melden Sie sich umgehend bei der Klinik und verschieben die Maßnahme zunächst mal um z.B. 2 - 3 Monate. Bis dahin sollten Sie aber auch Bewerbungsgespräche geführt haben. Ganz absagen würde ich die Reha-Maßnahme auf keinen Fall. Sie wissen nicht, wie es Ihnen gesundheitlich in 2 - 3 Monaten geht und ob Sie bis dahin überhaupt eine Arbeit finden. Ob Sie die Maßnahme antreten, können Sie dann immer noch entscheiden. Sie sollten auch die DRV von der Verschiebung unterrichten.
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