Hallo "Lenox 276",
wenn bei Ihnen eine akute behandlungsbedürftige Phase vorliegt und sie umgehende Hilfe benötigen, dann ist eine Klinikeinweisung wahrscheinlich vorrangig. Für eine stationäre Therapie zur langfristigen Erhaltung Ihrer Erwerbsfähigkeit wäre dann eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation bei Ihrem Rentenversicherungsträger zu beantragen. In beiden Fällen wird Ihnen Ihr Hausarzt oder Ihr behandelnde Ärztin (Neurologin) beratend zu Seite stehen.
Wie Sie bereits schreiben, wurde der Reha-Antrag gestern an Ihre Krankenkasse gesandt. Insoweit ist diese Entscheidung bereits gefallen und Sie beantragen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation bei Ihrem Rentenversicherungsträger. Das der Antrag an die Krankenkasse gesandt wurde, ist unproblematisch, zumal die Krankenkassen den AUD-Beleg (G0120)der ebenfalls zum Rehabilitationsantrag gehört, ausfüllen muss bzw. die Angaben über die Vorerkrankungszeiten bestätigen muss.
In der Regel wird Ihr Hausarzt oder die behandelnde Ärztin einen Befundbericht erstellen und dem Reha-Antrag beifügen. Sollte der Antrag ohne ärztliche Unterlagen bei Ihrem Rentenversicherungsträger eingehen, ist dies ebenfalls unproblematisch, da der Rentenversicherungsträger diese dann von den Ärzten, die Sie im Reha-Antrag angegeben haben, nachfordern wird. Es gibt auch Rentenversicherungsträger, die ein medizinisches Gutachten verlangen. Hier würde Sie Ihre Krankenkasse bei der Reha-Antragstellung bereits zum Reha-Gutachter schicken.
Machen Sie sich also keine Sorgen. Wenn Sie den Antrag gestellt und unterschrieben haben, wird sich alles von ganz allein fügen. Warten Sie einfach ab. Wenn etwas unvollständig oder fehlen sollte, wird man sich bei Ihnen melden.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg und alles Gute für Ihre Gesundheit.
Ihr Experte