Hallo liebes Expertenteam, ich bin zur Zeit, aufgrund meiner Angsterkrankung in einer Einzeltherapie sowie auch einer Gruppentherapie. Ich bin 52 Jahre alt und dies ist meine 3. Psychotherapie. Ich konnte aufgrund meiner Erkrankung nie wirklich arbeiten. Bis vor 6 Monaten habe ich meine Tante 7 Jahre lang gepflegt. Im Schutze des familiären Umfeldes klappte dies auch gut. Jetzt raten mir mein Arzt und meine Therapeuten einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, weil irgend wo von muss ich ja auch leben. Nun heißt es ja immer "Reha vor Rente". Gerne würde ich diese Hilfe auch in Anspruch nehmen, um vielleicht doch noch wieder arbeiten gehen zu können. Wie geh ich am besten vor ? Erst einen Antrag auf EM-Rente stellen?, und ihre Kollegen schicken mich vorab in eine Reha. Oder einen Antrag auf Reha stellen, und wenn ich merke, das keine Besserung eintritt, dann einen Antrag auf EM-Rente stellen. Bei der 2. Lösung habe ich die Angst, das wegen Corona sich zeitlich alles verschiebt, das meine EM-Ansprüche erlöschen, da ja nur bis 05.2020 Pflichtbeiträge zur DRV gezahlt wurden und ich 2 Jahre später dann keine Ansprüche mehr habe. Zur Zeit lebe ich auf dem geerbten Bauernhof meiner Tante und einer kleinen Erbschaft, so das ich keinen Anspruch auf andere Sozialleistungen habe.
Vielen herzlichen Dank für ihre Einschätzungen.
Emma
Vielen herzlichen Dank für ihre Einschätzungen.
Emma
Hallo Emma, zunächst einmal sollten Sie Ihre Therapeuten fragen, ob im Rahmen der Behandlung es auch eine Anbindung an soziale Beratung gibt (in einigen Therapieeinrichtungen ist dies möglich). Denn dort könnte man Sie auch ausführlich aufklären auf Ihre Möglichkeiten, auch neben kleiner Erbschaft und Grundbesitz andere Sozialleistungen zu erhalten bzw. auch durchaus zumindest etwas arbeiten könnten in einem Teilzeitjob (z.B. in einer Pflegeeinrichtung?). Oder Ihr Therapeut kennt die nächste Beratungsstelle z.B. der Caritas oder ähnliches, die auch beratend tätig sind.
Zum Thema EM-Rente sollten Sie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, also grundsätzlich einen Anspruch haben, einfach einen Antrag stellen. Ob dann eine Reha erst erfolgen wird oder Sie direkt als erwerbsgemindert eingeschätzt werden, wird dann entschieden. Ob Sie grundsätzlich einen Anspruch hätten, können Sie der letzten Renteninformation entnehmen, die Sie alle zwei Jahre von der DRV erhalten.
Den Antrag können Sie auch z.B. bei einer oben erwähnten Beratungsstelle gemeinam ausfüllen (sich also dabei helfen lassen), oder auch bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung vor Ort.
Zum Thema Erwerbsminderung können Sie auch die nachfolgend verlinkte Broschüre lesen, wie auch die Broschüre zum Thema Grundsicherung.
Viel Erfolg und alles Gute!
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrente_das_netz_fuer_alle_faelle.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/grundsicherung_hilfe_fuer_rentner.html
Nochmal @siehe hier: Sie scheinen noch nicht in der Corona-Realität angekommen zu sein. "Vor Ort" läuft so gut wie gar nichts.
Telefonberatung und auch Antragstellung per Telefon ist angesagt.
Aufwachen!!
Hallo User Emma,
wie Sie richtig schreiben, gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Wenn Sie direkt einen Rentenantrag stellen, wird nur über diesen Antrag entschieden. Der Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung muss zwar beachten, ob vor der Entscheidung eine Reha-maßnahme durchgeführt werden soll, muss aber diese Möglichkeit nicht immer vorschlagen. Er kann auch gleich entscheiden, ob dem Rentenantrag stattgegeben wird oder nicht.
Wenn Sie zuerst einen Reha-antrag stellen, dauert das Verfahren, auch wegen Corona, keine zwei Jahre. Es kann sein, dass die Einladung durch die Reha-klinik sich verschiebt, da nur ein gewisses Kontingent an Patienten eingeladen werden dürfen.
Sollten Sie arbeitsunfähig aus der Reha-maßnahme entlassen werden, kann die Deutsche Rentenversicherung prüfen, ob Erwerbsminderung vorliegt oder nicht. Sollte keine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgen, können Sie immer noch den Rentenantrag stellen.
Die Entscheidung, welchen Antrag Sie stellen, kann Ihnen niemand abnehmen
Auch eine telefonische Beratung durch die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle wäre sinnvoll.