Hallo User Emma,
wie Sie richtig schreiben, gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Wenn Sie direkt einen Rentenantrag stellen, wird nur über diesen Antrag entschieden. Der Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung muss zwar beachten, ob vor der Entscheidung eine Reha-maßnahme durchgeführt werden soll, muss aber diese Möglichkeit nicht immer vorschlagen. Er kann auch gleich entscheiden, ob dem Rentenantrag stattgegeben wird oder nicht.
Wenn Sie zuerst einen Reha-antrag stellen, dauert das Verfahren, auch wegen Corona, keine zwei Jahre. Es kann sein, dass die Einladung durch die Reha-klinik sich verschiebt, da nur ein gewisses Kontingent an Patienten eingeladen werden dürfen.
Sollten Sie arbeitsunfähig aus der Reha-maßnahme entlassen werden, kann die Deutsche Rentenversicherung prüfen, ob Erwerbsminderung vorliegt oder nicht. Sollte keine Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgen, können Sie immer noch den Rentenantrag stellen.
Die Entscheidung, welchen Antrag Sie stellen, kann Ihnen niemand abnehmen
Auch eine telefonische Beratung durch die nächste Auskunfts- und Beratungsstelle wäre sinnvoll.