Hallo, ich würde gerne wissen, ob ein Antrag auf eine stationäre medizinische Rehabilitation, pauschal zur Ablehnung kommt, wenn durch den Hausarzt in seinem Befund angegeben wird, dass der Antrag nicht auf seine Anregung hin gestellt wird.
Sie haben das Recht, jederzeit einen Antrag auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation zu stellen. Ein ärztliches Attest von Ihrem Hausarzt ist hierfür nicht erforderlich. Das Nichtvorliegen eines Ärztlichen Attestes führt auf keinen Fall automatisch zu einer Ablehnung. Sie werden von den Ärzten der Ärztlichen Untersuchungsstellen des RV-Trägers begutachtet. Hier entscheidet sich letztendlich, ob Sie eine stationäre medizinische Leistung zur Rehabilitation erhalten oder nicht.
Das Urteil ihres Hausarztes ist hier nachrangig.
Ich habe meine damalige Reha-Massnahme auch ohne Unterstützung meines behandelnden Arztes beantragt und bewilligt bekommen. Es ist schließlich im Interesse der DRV, dass sich Ihr Gesundheitszustand und somit Ihre Erwerbsfähigkeit bessert und nicht verschlechtert. (Rentengefahr !)
........selbstverständlich war meine Reha kein rausgeschmissenes Geld. Denn immerhin konnte ich mich acht Wochen lang auf Kosten der Beitragszahler prächtig erholen, "skat" !!!! Und da ich "nur" berufsunfähig aber nicht erwerbsunfähig bin, könnte ich sogar noch weitere stationäre Reha´s in Anspruch nehmen. Und ich habe noch nicht einmal ein schlechtes Gewissen dabei, Sie Spassvogel !!!!!
(Warum auch ?)
Die Entscheidung des zuständigen Rehabilitationsträger ist nicht anhängig von der Tatsache wer die Anregung für die Beantragung der stationären medizinischen Rehabilitationsleistung gab.
Die beratenden Ärzte des jeweils zuständigen Rehabilitationsträger entscheiden anhand der eingereichten medizinischen Unterlagen.
Sollte der medizinischen Sachverhalt nicht ausreichend geklärt sein werden entweder aussagekräftige (Fach)Arztberichte angefordert oder Sie zu einer Untersuchung bei einem Gutachter einbestellt.