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Reha ohne "Krankschreibung"?

von Tom17.10.2012 | 19:56
4571 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Expertenteam, ich leide an Rheuma, habe auch einen Schwerbehindertenausweis mit GdB70. Eigentlich sollte ich mal wieder zur Reha. Diese wurde in der Vergangenheit immer von der Rentenversicherung übernommen, da ich noch Vollzeit arbeite. Mein aktueller Arbeitgeber schleicht sich etwas aus der Lohnfortzahlung heraus, indem er kein Urlaubsgeld zahlt, sondern eine anwesenheitsabhängige Jahresprämie: Diese wird je Krankheitstag um 5% eines Monatslohns gekürzt. Das heißt: Nach 4 Wochen Reha ist die Prämie weg. Der Arbeitgeber hat in der Vergangeheit zwar während der Reha den Lohn weitergezahlt - ich erhielt dafür keine Prämie. Jetzt die Frage: Da ich sowieso noch für über 2 Monate Überstunden habe, frage ich mich gerade, ob eine Reha auch ohne "Krankschreibung" geht? Das heißt: Kann ich über die DRV eine Reha machen und gleichzeitig bei meinem Arbeitgeber nicht krankgeschrieben sein? Danke und Grüße Tom

7 Antworten

Nixam 18.10.2012 | 06:51
Hallo Tom! Sie können bei Ihrem Arbeitgeber Urlaub einreichen für die Reha. Dann würden Sie Ihre Urlaubstage "vergeuden". Ob Ihnen das recht ist, wage ich zu bezweifeln. Dann würden Sie diese Prämie weitererhalten. Das aber ist eher eine arbeitsrechtliche Frage und gehört nicht in dieses Forum. Viele Grüsse Nix
Tomam 18.10.2012 | 07:39
Hallo Nix, danke für die Antwort. Mir ist schon klar, dass ich dann meinen Urlaub - oder eben meine Überstunden - für diesen Rehaaufenthalt vergeuden würde. Die Sache ist die: Ich habe wie gesagt Überstunden, die für rund 8 Wochen Freizeitausgleich ausreichen. Wenn ich sie nicht nehme, werden sie irgendwann gestrichen, d.h. sie verfallen. Auszahlen lassen kann man sie nämlich nicht. Wenn ich für die Reha Freizeitausgelich mit den Überstunden nehme, bekomme ich trotzdem die Prämie - und habe dann im Endeffekt in dem Jahr 13 Monatsgehälter und nicht nur 12, weil ich die Prämie erhalte. Die Frage ist jetzt wirklich: Ist die "Krankschreibung" Pflicht? Wenn mich ein Arzt krankschreibt, darf ich ja nicht arbeiten gehen - verboten! Bei der Reha sehe ich das etwas anders, denn wenn ich diese nicht beantrage, würde ich ja weiter arbeiten gehen. Grunddsätzlich halte ich mich ja für vollschichtig arbeitsfähig - ich bräuchte halt mal wieder eine "Rundumüberholung". Tom
Useram 18.10.2012 | 11:03
Das ist korrekt. Andererseits muss man es so sehen, wenn sie sich den Urlaub eintragen für die Zeit der Rehadauer, kann es Ihrem Arbeitgeber ja egal sein ob Sie während dieser Zeit arbeitsunfähig sind. Denn Lohn erhalten Sie ja so oder so, dann muss der AG halt wegen Urlaub zahlen, und Sie erhalten Ihre Prämie. Also wie gesagt: Während der Reha sind sie krankgeschrieben, das ist so. Es spricht aber in Ihrem Fall eigentlich nichts dagegen sich auch Urlaub einzutragen um sich die Prämie zu sichern. Meine persönliche Einschätzung.
Gerdiam 18.10.2012 | 19:45
Oh armes Deutschland, was sind die kleinen Leute so arm dran. Angst , Urlaub nehmen für Reha, sehe keinen Unterschied Urlaub oder Überstd., Leute gehen lieber krank zur Arbeit wegen Prämie, der Fragesteller bekommt auch noch solche Auskunft. Jeder Beamte wird über so eine Frage fett lachen, arme Unterschicht.
Klaus-Peteram 18.10.2012 | 19:57
" Mein aktueller Arbeitgeber schleicht sich etwas aus der Lohnfortzahlung heraus, indem er kein Urlaubsgeld zahlt, sondern eine anwesenheitsabhängige Jahresprämie: Diese wird je Krankheitstag um 5% eines Monatslohns gekürzt." Ob diese Verfahrensweise des Arbeitgebers vor dem Arbetsgericht standhalten würde wage ich vorsichtig mal zu bezweifeln. Das ist doch meiner Meinung nach nicht sauber. Aber wo kein Kläger, da auch kein Richter.. " Die Zusage einer laufenden Anwesenheitsprämie wird überwiegend für zulässig erachtet. Aufgrund zwingender Bestimmungen im Entgeltfortzahlungsgesetz ergibt sich jedoch, dass die laufende Anwesenheitsprämie unter anderem auch abwesenden Arbeitnehmern gezahlt werden muss. Im Falle einer Abwesenheit wegen Krankheit ist die Anwesenheitsprämie zu zahlen. Die Anwesenheitsprämie ist Teil des fortzuzahlenden Entgelts, das der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte. Die Anwesenheitsprämie muss auch Arbeitnehmern gezahlt werden, wenn während der berechtigten Abwesenheit ein zwingend vorgeschriebener Entgeltanspruch besteht (z.B. nach dem Mutterschutzgesetz). Fehlt der Arbeitnehmer hingegen berechtigt, ohne dass ihm ein Entgeltanspruch zusteht, entsteht auch kein Anspruch auf die An-wesenheitsprämie. Fehlt ein Arbeitnehmer unberechtigt, steht ihm kein Anspruch auf die Anwesenheitsprämie zu."
gast12am 25.10.2012 | 12:12
Hallo zusammen, seit wann bedeutet Teilnahme an einer med. Reha = arbeitsunfähig? Selbstverständlich sind arbeitsfähige Menschen auch während und bei Abschluß der Reha als arbeitsfähig zu beurteilen, es sei denn sie werden während der Reha arbeitsunfähig. Durch die Teilnahme an der Reha sind die Rehabilitanden an der Arbeit verhindert und erhalten deshalb ggf. Entgeltfortzahlung (soweit der Anspruch noch nicht ausgeschöpft ist) gruß gast12
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