Wenn Sie dem Arzt bzw. der Reha-Einrichtung schriftlich gegen Empfangsbekenntnis verbieten den Reha-Bericht der DRV zu offenbaren, unter Hinweis auf § 203 StGB und die ärztliche Berufsordnung, werden die sich dran halten. Anderenfalls können Sie Strafanzeige und Strafantrag stellen und die Ärztekammer informieren.
Sie haben das Recht sich den schriftlichen Bericht aushändigen zu lassen und sich mit den Ärzten über den Inhalt zu streiten, natürlich mit Rechtsbeistand.
Ich war selbst in der Reha und die DRV hat keinen Bericht bekommen. Und einer Foristin hier, Gudrun, ist es auch gelungen zu verhindern, daß ein Bericht an die DRV geschickt wurde.
"Denn wie kann es angehen, daß ein Psychiater oder Psychologe den man nur einmal sieht (Gutachter) oder hier in der REha , mit dem man auch nur ein paar Stunden in Gruppengesprächen und max . zwei Einzelstunden verbringt, sich ein Urteil bilden darf und dem auch noch mehr geglaubt wird als dem eigenen Therapeuten????? Das finde ich unserös."
Sie haben ja Recht, aber die Beweislast liegt bei Ihnen.
Also Tagebuch führen, alles aufschreiben und der Einrichtung bei Abreise gegen schriftliche Empfangserklärung die Übersendung des Reha-Berichtes verbieten.
Wenn die rumzicken, besorgen Sie sich einen Zeugen und stellen der Einrichtung das Ding zu. Wenn das immer noch nicht hilft das Schreiben per Fax verschicken.
"Ich habe übrigens, damit ich hier durchhalte, meine Therapeutin Zuhause angerufen. Sie konnte mich soweit aufbauen das ich das hier durchstehe, weil es mir sehr schlecht ging, verzweifelt war. "
Ich hätte meinen Sozialverband angerufen, und dafür gesorgt, daß eine Abreise wegen Therapieunfähigkeit der Einrichtung und des Personals keine negativen juristischen Folgen hätte.
Gibt es eigentlich in der Einrichtung sowas wie einen Therapieplan?