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Experten-Antwort

Reha Rente Umschulung

von Euler04.03.2013 | 16:54
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin Mitte 40, durch Unfall lange krank, jetzt in bef. Rente und kann und möchte eine Umschulung machen. Muss man diese in einem BFW machen? Oder kann ich mir selbst einen Betrieb wählen? Ich will Schneider werden. Muss eine Umschulung immer mit einer Prüfung enden, bzw. ist sie nur dann erfolgreich? Mir würde es "reichen" die praktischen und theoretischen Dinge anwenden zu können. Eine abhängige Beschäftigung halte ich später nicht für erstrebenswert. Will sagen, ich brauch in meinem Alter keinen offiziellen neuen Berufsabschluss mehr. Würde ich ohne offiziellen Abschluss einen Gründungszuschuss zum Start in die Selbstständigkeit bekommen? Würde der auszubildende Meisterbetrieb Zuschüsse und Beratung von der DRV bekommen? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Berufsfördernde Rehabilitatonsleistungen verfolgen immer das Ziel der Arbeitswelt zur Verfügung zu stehen bzw. der Arbeitswelt erhalten zu bleiben. Ihre Aussage eine abhängige Beschäftigung sei nicht erstrebenswert ist vor diesem Hintergrund sicherlich etwas schwierig. Ich denke aber, dass Ihre Aussage eher im Zusammenhang mit einem neuen offiziellen Berufsabschluss gemeint war.

Ob und wo eine möglich Umschulung stattfinden kann, ist nicht starr geregelt. Von daher sollten Sie mögliche Betriebe auf jeden Fall benennen und als Alternativen anbieten. Ob die Betriebe letztlich geeignet sind und ob das Berufsziel mit Ihren gesundheitlichen Einschränkungen zusammen passt, wird der Rententräger sicherlich im Auge behalten.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Berufsfördernde Rehabilitatonsleistungen verfolgen immer das Ziel der Arbeitswelt zur Verfügung zu stehen bzw. der Arbeitswelt erhalten zu bleiben. Ihre Aussage eine abhängige Beschäftigung sei nicht erstrebenswert ist vor diesem Hintergrund sicherlich etwas schwierig. Ich denke aber, dass Ihre Aussage eher im Zusammenhang mit einem neuen offiziellen Berufsabschluss gemeint war.

Ob und wo eine möglich Umschulung stattfinden kann, ist nicht starr geregelt. Von daher sollten Sie mögliche Betriebe auf jeden Fall benennen und als Alternativen anbieten. Ob die Betriebe letztlich geeignet sind und ob das Berufsziel mit Ihren gesundheitlichen Einschränkungen zusammen passt, wird der Rententräger sicherlich im Auge behalten.

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5 Antworten

zeldaam 04.03.2013 | 21:01
Hallo "Euler", bei der Aussage "Eine abhängige Beschäftigung halte ich später nicht für erstrebenswert. " bezweifele ich, dass die DRV Ihnen eine Umschulung finanziert. Zum Gründungszuschuss fragen Sie bitte die Agentur für Arbeit. MfG zelda
Euleram 04.03.2013 | 22:25
Hallo Zelda, danke für die Antwort. Meines Wissens gibt es durchaus die Möglichkeit nach einer LTA in die berufliche Selbstständigkeit zu starten. Und es gibt im Rahmen der "Ermessensregelung" einen Grünungszuschuss zur Absicherung des Existenzstartes. Von Seiten der DRV, wenn sie der Kostenträger ist. Hintergrund ist doch, dass man wieder arbeitet, eigenes Geld aktiv verdient/erwirtschaftet und keine Rente mehr bezieht.
???am 05.03.2013 | 10:26
Ich würde Ihnen erstmal empfehlen, sich genau zu informieren, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um sich als Schneider selbständig zu machen. Da es sich ja um ein Handwerk handelt, brauchen Sie, wenn Sie Pech haben, sogar einen Meistertitel. Für einen Gründungszuschuss müssen Sie Ihre fachliche Eignung nachweisen. Wenn Sie nicht einmal die entsprechende Gesellenprüfung kurz davor geschafft haben, spricht das dagegen. Eine echte Umschulung zielt immer auf einen anerkannten Abschluss ab. Bevorzugt wird eigentlich die betriebliche Umschulung. Ins BFW gehen die, die keinen Umschulungsbetrieb finden, für eine erfolgreiche Ausbildung den geschützten Raum und die intensivere Unterstützung brauchen, ...
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 05.03.2013 | 12:29
Eine Umschulung über den Rentenversícherungsträger zu erhalten, ohne die Absicht zu haben, einen erfolgreichen Abschluss zu machen halte ich für unmöglich. Ein Abschluss steht auch nicht im direkten Zusammenhang mit einer abhängigen Beschäftigung. Es wäre daher die Konstellation denkbar, einen erfolgreichen Abschluss zu machen und anschließend einen Gründungszuschuss über die Rentenversicherung zu erhalten. Über diese konkreten Leistungen entscheidet der Rehafachberater. An welche Voraussetzungen ein Gründungszuschuss gekoppelt ist, wird Ihnen daher auch nur der Rehafachberater sagen können. Vorerst müssten Sie jedoch einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt bekommen, damit an konkrete Leistungen zu denken ist.
Euleram 05.03.2013 | 11:37
Danke ???, die Schneiderei gehört in der Selbstständigkeit zum Handwerksberuf, der ohne Meisterpflicht und auch ohne Gesellenabschluss ausgeübt werden darf. Also, jeder der sich dazu berufen fühlt und der Meinung ist, dass er es kann, darf sich selbstständig machen. Der Erfolg oder Misserfolg, wird zeigen, ob's klappt. Vielleicht kann sich ja doch ein Experte zu meinen Fragen äußern...?
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